Gemeinde Schönbrunn
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Bauen
in Schönbrunn
i. Steigerwald
Wichtige Information
Das Rathaus und der Bauhof der VG Burgebrach sind am Freitag, 11.09.2026 geschlossen!
Wir sind am Montag, 14.09.2026 ab 08.00 Uhr wieder für Euch da!
Wir bitten um Beachtung und danken für Euer Verständnis!
Wichtige Information
Das Hallenbad in Burgebrach ist am 11. und 12. September 2026 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank!
Dein Job
Deine Karriere
Entdecke spannende Jobs bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach.
Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach (2 Mitgliedsgemeinden, ca. 9.300 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof
Wir bilden aus und suchen
AUSZUBILDENDE/N (m/w/d) für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten, Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und Kommunalverwaltung (VFA-K).
Information des Staatlichen Bauamtes Bamberg
Bundesstraße 22: Erneuerung westlich von Debring
Die Maßnahme dient der Erhaltung des bestehenden Bundesstraßennetzes und umfasst die Erneuerung einzelner Asphaltschichten und der Bankette.
Die Arbeiten müssen aus Sicherheitsgründen und aufgrund der einschlägigen Richtlinien unter Vollsperrung durchgeführt werden.
Bauabschnitt 2: Dieser startet nahe des östlichen Ortsausgangs Birkach – Mutzershof. Einmündung BA 22 Richtung Vorra bleibt während Bauabschnitt 2 gesperrt.
Bauabschnitt 2 wird von voraussichtlich 01.09. 2026 – Anfang Oktober ausgeführt.
Umleitung Bauabschnitt 2: Die Umleitung verläuft von Stegaurach / Debring über die B 22 Bamberg, Münchner Ring, Waizendorf – St 2254 Obergreuth, Frensdorf – Stappenbach Unterneuses – Oberharnsbach und umgekehrt und ist entsprechend ausgeschildert.
Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet die Verkehrsteilnehmer um besondere Rücksicht und Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.
Pressekontakt:
Staatliches Bauamt Bamberg
Telefon: +49 (951) 9530 0
E-Mail: pressestelle@stbaba.bayern.de
Wichtige Information des Ordnungsamtes
Unsere gemeindlichen Spielplätze und öffentlichen Flächen sind Orte für die gesamte Bevölkerung. Besonders auf Spielplätzen sollen sich Kinder sicher und unbeschwert aufhalten und spielen können. Dafür ist die Rücksichtnahme aller Besucherinnen und Besucher wichtig.
Rauchen auf gemeindlichen Spielplätzen
Das Rauchen jeglicher Art ist gemäß Art. 2 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit dem Art. 3 des Gesundheitsschutzgesetzes auf allen gemeindlichen Spielplätzen untersagt. Dies gilt auch für Shishas, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, dieses Verbot zu beachten und auf das Rauchen auf unseren Spielplätzen vollständig zu verzichten. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass unsere Spielplätze eine sichere und angenehme Umgebung für Kinder und Familien bleiben.
Alkoholische Getränke und Glasscherben
Auf den gemeindlichen Spielplätzen ist der Konsum alkoholischer Getränke sowie das Mitführen von Alkohol nicht gestattet. Bitte beachten Sie das Alkoholverbot und tragen Sie damit dazu bei, dass unsere Spielplätze kinderfreundliche Orte bleiben.
Abfälle gehören nicht auf öffentliche Flächen
Bitte achten Sie darauf, keinen Müll auf Spielplätzen, Grünflächen, Wegen und sonstigen öffentlichen Flächen zurückzulassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen oder – sofern kein geeigneter Behälter vorhanden ist – wieder mit nach Hause zu nehmen.
Insbesondere Zigarettenstummel, Glas, Dosen, Verpackungen und sonstige Kleinteile können auf Spielplätzen eine Gefahr für Kinder darstellen. Was schnell achtlos liegen gelassen wird, kann für andere zum Ärgernis oder sogar zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Aktuelle Nachrichten
Verwaltungsgemeinschaft
Herzlich willkommen im Rathaus!
Markt Burgebrach
Offizielle Übergabe des „Schelmsbergs“ in Oberköst
Amtliche Bekanntmachung
Einbeziehungssatzung "Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)" Gemarkung Steinsdorf, Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „FALK UND DIPPACHER ORLES I“ IN BURGEBRACH, im beschleunigten Verfahren, gemäß 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg
AUFSTELLUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLANES "ANGERFELD II", STEINSDORF GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD, LKRS. BAMBERG
Veranstaltungen im Markt Burgebrach
Veranstaltungen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Graue Spalte
Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald
Markt Burgebrach
ZU IHRER INFORMATION
Gemeinde Schönbrunn
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
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Verwaltungsgemeinschaft
Hauptstr. 1 - 3, 96138 Burgebrach
Telefon: 09546/9416-0 - Fax: 09546/9416-10
verwaltung@vg-burgebrach.de
| Montag | 08:00–12:00 |
| Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–16:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00–12:00 |
| Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00–13:00 |
| Samstag und Sonntag | geschlossen |