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Entdecke spannende Jobs bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach.

Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach  (2 Mitgliedsgemeinden, ca. 9.300 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Leitung für das Bürgerbüro (m/w/d)

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Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach  (2 Mitgliedsgemeinden, ca. 9.300 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Mitarbeiterin / Mitarbeiter in Teilzeit (m/w/d) für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach  (2 Mitgliedsgemeinden, ca. 9.300 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof

 

Wichtige Information 

Das Rathaus Burgebrach ist am Donnerstag, 01.10.2026 erst ab 09:00 Uhr geöffnet und bereits ab 15.00 Uhr geschlossen.

Am Kerwasmontag, 05.10.2026 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten (08.00 - 12.00 Uhr) für Sie zu erreichen.

Wir bitten um Beachtung.

Zusammen Eins.
Sperrung der Hauptstraße in Burgebrach - geänderte Zufahrt Seniorenheim/Bürgerhaus über Pfarrweg

Die Hauptstraße vom Torbogen (Rathaus) bis zur Einmündung in die Marktstraße (Schwana-Wirt) sowie die Bauernwirtsgasse aus Richtung Burggraben ist am 01.10.2026 wegen einer Veranstaltung von ca. 12.00 bis ca. 19.00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.

Die Zufahrt zum Pflegeheim ist in diesem Zeitraum nur über den Pfarrweg möglich.

Wir bitten um Beachtung.

Wichtige Information des Ordnungsamtes

Unsere gemeindlichen Spielplätze und öffentlichen Flächen sind Orte für die gesamte Bevölkerung. Besonders auf Spielplätzen sollen sich Kinder sicher und unbeschwert aufhalten und spielen können. Dafür ist die Rücksichtnahme aller Besucherinnen und Besucher wichtig.

Rauchen auf gemeindlichen Spielplätzen

Das Rauchen jeglicher Art ist gemäß Art. 2 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit dem Art. 3 des Gesundheitsschutzgesetzes auf allen gemeindlichen Spielplätzen untersagt. Dies gilt auch für Shishas, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, dieses Verbot zu beachten und auf das Rauchen auf unseren Spielplätzen vollständig zu verzichten. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass unsere Spielplätze eine sichere und angenehme Umgebung für Kinder und Familien bleiben.

Alkoholische Getränke und Glasscherben

Auf den gemeindlichen Spielplätzen ist der Konsum alkoholischer Getränke sowie das Mitführen von Alkohol nicht gestattet. Bitte beachten Sie das Alkoholverbot und tragen Sie damit dazu bei, dass unsere Spielplätze kinderfreundliche Orte bleiben.

Abfälle gehören nicht auf öffentliche Flächen

Bitte achten Sie darauf, keinen Müll auf Spielplätzen, Grünflächen, Wegen und sonstigen öffentlichen Flächen zurückzulassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen oder – sofern kein geeigneter Behälter vorhanden ist – wieder mit nach Hause zu nehmen.

Insbesondere Zigarettenstummel, Glas, Dosen, Verpackungen und sonstige Kleinteile können auf Spielplätzen eine Gefahr für Kinder darstellen. Was schnell achtlos liegen gelassen wird, kann für andere zum Ärgernis oder sogar zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

Führungszeugnis online beantragen - Schnell und einfach von zu Hause

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Regionalbudget 2027

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Veranstaltungen im Markt Burgebrach

 

Veranstaltungen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Graue Spalte

Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald

Bürgerinformationsbroschüre

   Zum durchlättern der Bürgerinformationsbroschüre bitte das Bild anklicken!

Verwaltungsgemeinschaft

Hauptstr. 1 - 3, 96138 Burgebrach

Telefon: 09546/9416-0 - Fax:  09546/9416-10

verwaltung@vg-burgebrach.de

Montag08:00–12:00
Dienstag08:00–12:00, 13:00–16:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:00
Donnerstag08:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–13:00
Samstag und Sonntaggeschlossen