AUFSTELLUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLANES "ANGERFELD II", STEINSDORF GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD, LKRS. BAMBERG

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 21.05.2026 die Aufstellung der "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf" beschlossen.

Der Plan erhält den Namen "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf". 

Es sollen weiterhin Flächen für ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Gemeindeteiles Steinsdorf und ist wie folgt umgrenzt:

Westen, Norden und Süden - durch die freie Landschaft 
Osten - durch die bestehende Ortsbebauung

Folgende Grundstücke der Gemarkung Steinsdorf liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern teilweise: 178 und 180

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

 

Schönbrunn i. Steigerwald, 11.06.2026

Dirk Friesen
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald