Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 21.05.2026 die Aufstellung der "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf" beschlossen.
Der Plan erhält den Namen "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf".
Es sollen weiterhin Flächen für ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Gemeindeteiles Steinsdorf und ist wie folgt umgrenzt:
Westen, Norden und Süden - durch die freie Landschaft
Osten - durch die bestehende Ortsbebauung
Folgende Grundstücke der Gemarkung Steinsdorf liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern teilweise: 178 und 180
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.
Schönbrunn i. Steigerwald, 11.06.2026
Dirk Friesen
Erster Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald