Der Marktgemeinderat Burgebrach hat am 07.07.2026 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Falk und Dippacher Orles I“ im beschleunigten Verfahren, gem. §13 a BauGB gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen
Die betroffenen Flurnummern lauten:
1509/14 (Teilfläche), 1532, 1532/1, 1532/2, 1529/20, 1529/18, 1529/19, Gemarkung Burgebrach
Die Größe der Änderungsfläche beträgt ca. 12.000 m².
Die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist erforderlich,
- da die Veröffentlichung zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht erfolgte und zwischenzeitlich von der Marktge- meinde Burgebrach neue Vorgaben für die Anzahl der Stellplätze im Bereich der Mehrfamilienhäuser vorliegen, die ent- sprechend in den BBP eingearbeitet werden mussten.
- Weiterhin wurde die Fläche im Nordwesten im Bereich der ehemaligen Trafostation in den Geltungsbereich aufgenom- men
- Die im Südosten und Südwesten als Hecken ausgewiesenen Flächen wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutz
behörde in private Grünflächen umgewandelt.
- Der neue Trafo im Südosten des Geltungsbereichs wurde ergänzt.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der geänderte Planentwurf des o.g. Bauleitplans mit Begründung in der Fassung vom 07.07.2026 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom:
23.07.2026 – 24.08.2026
auf der Internetseite des Marktes Burgebrach unter:
https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-1
als PDF-Dokument veröffentlicht und kann dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Während dieser Zeit kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Planung Anregungen schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Bauamt, Zimmer 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach oder in elektronischer Form an verwaltung@vg-burgebrach.de vorbringen.
Zusätzlich zur digitalen Veröffentlichung können die Planunterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit bei der Verwaltungsgemeinschaft während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.30 Uhr
Mi 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
eingesehen und Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt werden (Darlegung). Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form und zur Erörterung (Anhörung) zu den geänderten bzw. ergänzten Teile der Planunterlagen.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanaufstellung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden soll.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Falk und Dippacher Orles I“ im beschleunigten Verfahren, gem. §13 a BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Burgebrach, den 23.07.2026
Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach