Zusammen Eins.

Freilaufende Hunde

In der Verwaltung häufen sich Beschwerden über freilaufende Hunde, insbesondere in Grub. Die Hinterlassenschaften sind das kleinere Übel - teilweise werden auch Passanten von Hunden belästigt und Kinder verängstigt.

Wir appellieren deshalb dringend an die Vernunft und Verantwortung aller Hundehalter: Tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Hund nicht ohne Aufsicht das Grundstück verlassen bzw. frei umherlaufen kann.

Nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz haben die Gemeinden als Sicherheitsbehörden die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Abwehr von Gefahren aufrecht zu erhalten.

Konkrete Vorfälle werden verfolgt und ggf. mit Einzelfallanordnungen geahndet.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Stadter (Tel. 09546/9416-41) oder
Frau Bayer (Tel. 09546/9416-42)
bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

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Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald

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