Zusammen Eins.

Hohe Waldbrandgefahr: Regierung von Oberfranken verlängert Luftbeobachtung

Weitere Informationen zur Waldbrandüberwachung und Organisation der Luftbeobachtung finden Sie auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192162/192163/leistung/leistung_1562/index.html  .

Informationen zu den Einsätzen im Landkreis Bamberg finden Sie auf den Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes: https://www.kfv-ba.de 

Nutzung von Drohnen

Für den Betrieb von Drohnen gibt es Regeln. Das reicht von der Registrierung als Drohnenbetreiber über den Erwerb eines Drohnenführerscheins bis hin zu Gebieten, in denen grundsätzlich nicht geflogen werden darf.

Die EU-Drohnenverordnung macht keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Drohnenflügen.

Verstöße gegen die EU-Drohnenverordnung bzw. gegen die LuftVO werden mit Strafen bis zu 50.000 € geahndet.

Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist für alle Besitzer von Drohnen ab einem Gewicht von 250g notwendig, oder wenn die Drohne über eine Kamera verfügt.

Das schließt also auch die beliebten Mini-Drohnen ein.

Beim Erstellen von Aufnahmen greifen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr unter: https://www.bmv.de/drohnen

Veranstaltungen im Markt Burgebrach

 

Veranstaltungen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Graue Spalte

Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald

Bürgerinformationsbroschüre

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