
Gemeinde Schönbrunn
Das Staatliche Bauamt Bamberg beginnt ab Montag, den 6. März 2023 mit den Bauarbeiten zur Erneuerung der Brücke über die Rauhe Ebrach in Schönbrunn im Zuge der Staatsstraße 2779.
Die Baustelle befindet sich am südlichen Ortsrand von Schönbrunn. Um eine qualitativ hochwertige und sichere Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten muss die Staatsstraße 2779 im Brückenbereich für die Dauer der Arbeiten voll gesperrt werden.
Während der Baumaßnahme wird der Durchgangsverkehr über Steinsdorf, Dietendorf und Ampferbach (Staatsstraßen 2262 und 2279) umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.
Von Ampferbach kommend ist die Ortsdurchfahrt bis zur Einmündung der St.-Anna-Kapellen-Straße und aus nördlicher Richtung bis zum Autohaus für den Verkehr frei.
Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2023 andauern.
Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1954 weist aufgrund des Alters entsprechende Schäden und Abnutzungserscheinungen auf, die eine Erneuerung des Bauwerkes erfordern.
Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen während der Bauzeit sowie um erhöhte Aufmerksamkeit auf den Umleitungsstrecken.
Aufgrund der Vollsperrungen in Schönbrunn, OD Grub und OD Lisberg ab 06.03.2023 ergeben sich erhebliche Änderungen bei den Lienen 988 und 989.
Anbei finden Sie die Baustellenfahrpläne Linien 988 und 989.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der VGN.
Für Rückfragen zur Schöffenwahl oder Jugendschöffenwahl stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung: Telefon: 09546/9416-41 oder 09546/9416-45
Schriftliche Anfragen richten Sie an: verwaltung@vg-burgebrach.de
Weiter Informationen finden Sie zum download in den Dokumenten auf der rechten Seite oder unter https://www.landkreis-bamberg.de/Jugend-und-Familie/Aktuelles-Schöffenwahl-2023/
Die Gemeinden stellen eine Vorschlagsliste für Schöffen in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) auf. Aus diesen Listen werden dann von den Schöffenwahlausschüssen der Amtsgerichte die Schöffen ausgewählt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Es kann nur von deutschen Staatsbürgerinnen und -bürgern, die zu Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind, ausgeübt werden.
Bewerbungsfrist 31.03.2023
Hier finden Sie für Ihr Anliegen die passenden Leistungen aus dem Rathaus.
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Markt Burgebrach
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Die aktuelle Kolumne Ihrer Bürgermeister aus Burgebrach und Schönbrunn i. Steigerwald
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