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Amtliche Bekanntmachungen

Markt Burgebrach

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Marktgemeinderates und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters im Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg, am Sonntag, 8. März 2026

09.12.2025

Gemeinde Schönbrunn

Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, Landkreis Bamberg, am Sonntag, 8. März 2026

09.12.2025

Verwaltungsgemeinschaft

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats

09.12.2025

Verwaltungsgemeinschaft

Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Die Wahlgesetze schreiben im Zusammenhang mit der Wahl verschiedene amtliche Bekanntmachungen vor.

25.11.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßige oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

16.09.2025

Öffentliche Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

16.09.2025

Verwaltungsgemeinschaft

Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

16.09.2025

Markt Burgebrach

Amtliche BEKANNTMACHUNG

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

08.08.2025

Gemeinde Schönbrunn

Amtliche BEKANNTMACHUNG

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

08.08.2025

Verwaltungsgemeinschaft

Amtliche BEKANNTMACHUNG

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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