Markt Burgebrach
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Krumbach“, mit integriertem Grünordnungsplan, Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg
Markt Burgebrach
„Gewerbegebiet Krumbach“, mit integriertem Grünordnungsplan, Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg
Markt Burgebrach
im Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Krumbach“, Gemarkung Vollmannsdorf, Markt Burgebrach, Landkreis Bamberg
Markt Burgebrach
Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) „Lagerhausstraße“
mit 1. Änderung vorhabenbezogener BBP/GOP „Ehemaliges Bahnhofsgelände“, mit 4. Änderung BBP „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach“ und mit 4. Änderung BBP „Im Knöckel und Steinknock“
Markt Burgebrach
im Bereich Bebauungs- und Grünordnungsplan „Lagerhausstraße", mit 1. Änderung vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan „Ehemaliges Bahnhofsgelände", mit 4. Änderung Bebauungsplan „Sanierungsgebiet Historischer Ortskern Burgebrach" und mit 4. Änderung Bebauungsplan „Im Knöckel und Steinknock"
Gemeinde Schönbrunn
im Parallelverfahren
mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Markt Burgebrach
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 BauGB
Markt Burgebrach
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Zum 01.Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßige oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Verwaltungsgemeinschaft
In seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Juni 2024, hat der Kreiswahlausschuss einstimmig das endgültige Ergebnis der Europawahl im Landkreis Bamberg festgestellt.