Gemeinde Schönbrunn
Unsere Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald im Steigerwald liegt im oberfränkischen Landkreis Bamberg. Die 9 Ortsteile befinden sich reizvoll im Tale der Rauhen Ebrach und im „Naturpark Steigerwald“.
Die folgende Website wird Ihnen dabei helfen, sich in unserer gastlichen Steigerwald–Gemeinde zurechtzufinden und die Landschaft besser kennenzulernen.
Wir wünschen Ihnen frohes Erkunden und spannendes Durchklicken.
Der Apfelmarkt im Landkreis Bamberg wird vom Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Bamberg alljährlich am 2. Sonntag im Oktober veranstaltet. In diesem Jahr findet der Markt am Sonntag, 11. Oktober 2026, von 10:00 bis 17:00 Uhr im Ortskern von Schönbrunn im Steigerwald statt.
Rund um den Apfel und das Streuobst erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielfältiges Angebot an regionalen und selbstgemachten Köstlichkeiten. Aus den Früchten der heimischen Streuobstwiesen entstehen zahlreiche leckere Produkte, die auf dem Markt verkostet und natürlich auch erworben werden können. So lässt sich die ganze Vielfalt des Streuobstes auf genussvolle Weise entdecken.
Neben den kulinarischen Angeboten gibt es traditionelles Handwerk zu bestaunen und viele interessante Einblicke rund um Streuobst, Garten und Landschaftspflege. Auch die kleinen Besucherinnen und Besucher kommen nicht zu kurz: Für Kinder gibt es zahlreiche Mitmachaktionen und Angebote.
Ein wichtiger Hinweis: In diesem Jahr steht auf dem Apfelmarkt leider kein Obstkundler zur Verfügung. Eine Bestimmung von mitgebrachten Apfel- und Birnensorten ist daher diesmal nicht möglich.
Ob für Genießer, Familien, Obstliebhaber oder alle, die Regionalität und traditionelles Handwerk schätzen – beim Schönbrunner Apfelmarkt gibt es viel zu entdecken und zu genießen. Kommen Sie vorbei, genießen Sie die herbstliche Atmosphäre, entdecken Sie die Vielfalt regionaler Produkte und entdecken Sie die fränkische Streuobstkultur.
Weitere Informationen zum Apfelmarkt erhalten Sie auf der Website des Veranstalters: www.kv-gartenbauvereine-bamberg.de
Veranstalter: Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Bamberg, Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg, Tel. 0951/85-534, -527, -515
kreisverband@lra-ba.bayern.de; www.kv-gartenbauvereine-bamberg.de
Beginn der Glasfaserarbeiten und Mitverlegung der Straßenbeleuchtung in Niederndorf Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Ab Montag, den 05.10.2026, beginnen in Niederndorf die Arbeiten zur Verlegung des Glasfasernetzes sowie die Mitverlegung der Straßenbeleuchtung.
Die Arbeiten werden durch die Bayernwerk Netz GmbH durchgeführt.
Während der Bauarbeiten kann es vorübergehend zu Einschränkungen im Straßenverkehr sowie zu Behinderungen für Anliegerinnen und Anlieger kommen.
Wir bitten um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen und darum, die Beschilderungen und Absperrungen vor Ort zu beachten.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Bauarbeiten.
In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass gefüllte Hundekotbeutel in den Straßeneinlaufkasten (Gully) geworfen wurden. Wir möchten darauf hinweisen, dass dies nicht nur unhygienisch, sondern auch umweltschädlich ist.
Die Einläufe dienen der Ableitung von Regenwasser und sind nicht zur Müllentsorgung geeignet – schon gar nicht für tierische Hinterlassenschaften in Plastikbeuteln.
Wir bitten daher alle Hundebesitzerinnen und -besitzer eindringlich, die Beutel ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Im Sinne eines sauberen und respektvollen Miteinanders danken wir für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Sollte sich ein solcher Vorfall wiederholen und der Verursacher festgestellt werden, behalten wir uns vor, diesen zur Anzeige zu bringen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe,
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald
Unsere gemeindlichen Spielplätze und öffentlichen Flächen sind Orte für die gesamte Bevölkerung. Besonders auf Spielplätzen sollen sich Kinder sicher und unbeschwert aufhalten und spielen können. Dafür ist die Rücksichtnahme aller Besucherinnen und Besucher wichtig.
Rauchen auf gemeindlichen Spielplätzen
Das Rauchen jeglicher Art ist gemäß Art. 2 Nr. 2 Buchstabe c in Verbindung mit dem Art. 3 des Gesundheitsschutzgesetzes auf allen gemeindlichen Spielplätzen untersagt. Dies gilt auch für Shishas, E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, dieses Verbot zu beachten und auf das Rauchen auf unseren Spielplätzen vollständig zu verzichten. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass unsere Spielplätze eine sichere und angenehme Umgebung für Kinder und Familien bleiben.
Alkoholische Getränke und Glasscherben
Auf den gemeindlichen Spielplätzen ist der Konsum alkoholischer Getränke sowie das Mitführen von Alkohol nicht gestattet. Bitte beachten Sie das Alkoholverbot und tragen Sie damit dazu bei, dass unsere Spielplätze kinderfreundliche Orte bleiben.
Abfälle gehören nicht auf öffentliche Flächen
Bitte achten Sie darauf, keinen Müll auf Spielplätzen, Grünflächen, Wegen und sonstigen öffentlichen Flächen zurückzulassen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen oder – sofern kein geeigneter Behälter vorhanden ist – wieder mit nach Hause zu nehmen.
Insbesondere Zigarettenstummel, Glas, Dosen, Verpackungen und sonstige Kleinteile können auf Spielplätzen eine Gefahr für Kinder darstellen. Was schnell achtlos liegen gelassen wird, kann für andere zum Ärgernis oder sogar zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Den Markt Burgebrach und die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald jetzt als App!
In unserer neuen Burgebrach & Schönbrunn App „Heimat-Info“ erhalten Sie als Bürger oder Bürgerin sämtliche Informationen, wie News oder Veranstaltungen direkt aufs Smartphone oder Tablet. Die Heimat-Info APP steht kostenlos zum Download zur Verfügung. Heimat-Info Benachrichtigungsfunktion: Glocke aktiviert? Mit der Heimat-Info APP können Sie sich auch an Termine oder Neuigkeiten erinnern lassen. Egal ob über Neuigkeiten aus dem Rathaus oder anstehende Veranstaltungen unserer Vereine, Organisationen und Einrichtungen. Mit unserer Gemeinde-App sind Sie immer auf dem neuesten Stand! Einfach Glocke aktivieren und schon erhalten Sie eine Push-Benachrichtigung, wann immer es etwas Neues aus unserer Gemeinde gibt. Sind Sie schon dabei? Laden Sie die App jetzt herunter:
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Das stetige Wachstum unserer Gemeinde liegt uns am Herzen
Wenn auch Sie interessiert daran sind, in Ihrem Heimatdorf ein Eigenheim zu bauen, können Sie sich jederzeit an das Rathaus Schönbrunn (Tel. 09546 6683) oder an das Rathaus Burgebrach (Tel. 09546 9416 32) wenden.
Östlich des vorhandenen Dammweges sollen über 11.000 m² Gewerbeflächen und im südlichen Bereich in Abgrenzung zum Wohnbaugebiet Schönbrunn-Nord rund 4.500 m² Mischgebietsflächen entstehen. Die Randlage mit Blick zum Staudamm bietet Unternehmern ein attraktives naturnahes Umfeld für ihren Gewerbebetrieb und auch für ihr Wohnhaus. „Eine Ausweisung von Gewerbegebietsflächen eröffnet für die Gemeinde Möglichkeiten für weitere Entwicklungen“, so Erster Bürgermeister Dirk Friesen. „Durch höhere Gewerbesteuereinnahmen kann die Gemeinde wieder investieren, gleichzeitig können zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.“
Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald kann die Flächen zu einem günstigen Preis für 53,70 €/m² voll erschlossen anbieten, die Größe kann je nach Bedarf vermessen werden. Eine Bebauung muss innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb erfolgen.
Die Bewerbungen nimmt Erster Bürgermeister Dirk Friesen unter Tel. 09546/6683 bzw. per E-Mail d.friesen@vg-burgebrach entgegen.
Bitte verwenden Sie hierfür den nachfolgenden Bewerbungsbogen!
Gemeinde Schönbrunn
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Verwaltungsgemeinschaft
Gemeinde Schönbrunn
Gemeinde Schönbrunn
Gemeinde Schönbrunn
Die aktuelle Kolumne Ihres Bürgermeisters
Dirk Friesen
Gemeinde Schönbrunn
Gemeinde Schönbrunn
Das Leben in Schönbrunn i. Steigerwald ist vielfält und hat für jedes Alter und in allen Lebenslagen etwas zu bieten.
Kulturelle Veranstaltungen, viele Vereine mit einem aktiven Vereinsleben, Spiel- und Bolzplätze. Sehen Sie selbst.
Vielfältiges kulturelles Leben und lebendige Vereinstätigkeit, verbinden sich hier mit der Idylle der Täler und den sanften Höhen des Steigerwaldes.
96185 Schönbrunn i. Steigerwald
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag
13:15 Uhr - 18:15 Uhr