Amtliche BEKANNTMACHUNG

Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald beschließt, dass sie ab 01.01.2026 die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnehmen möchte, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, die Verkehrsordnungswidrigkeiten betreffen, welche in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen der Verkehrszeichen der Anlage 2 und 3 der Straßen-Verkehrsordnung (Zeichen: 220 i.V.m. 267, 237, 239, 240, 241, 242.1 und 242.2, 244.1 und 244.2, Zeichen 325.1 und 325.2), die von Radfahrern auf Gehwegen begangen werden. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.