Herr Benedikt Leibach
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Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Breitbandausbau in unserer Gemeinde
Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 28.09.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Schönbrunn_i._Steigerwald_BayGibitR-1_Bekanntmachung_Markterkundung.pdf
Die Gemeinde Schönbrunn i.Steigerwald hat im Zeitraum vom 06.08.2022 – 28.09.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.
Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Bekanntmachung der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR).
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 18.04.2024 wurde der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald am 07.06.2024 durch Herrn Staatssekretär Martin Schöffel persönlich übergeben.
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie wurde am 31.12.2023 zwischen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald und der Firma Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet.
Stellungnahme der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald zum Abschluss des Kooperationsvertrages im nachfolgenden Dokument:
Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald hat ihr 1. Förderverfahren zum Breitbandausbau DSL Schönbrunn vom 22.01.2015 bis 09.09.2016 durchgeführt und abgeschlossen.
Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald hat ihr 2. Förderverfahren zum Breitbandausbau VDSL Schönbrunn vom 02.09.2016 bis 07.02.2019 durchgeführt und abgeschlossen.
Gemeinde Schönbrunn
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