Wahlen - Informationen & Aktuelles
Hier finden Sie Aktuelles und weitergehende Information zu Wahlen und Volksbegehren in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach
Kommunalwahl 2026
Wahlwerbung zur Kommunalwahl
Bei Wahlwerbung Verkehrssicherheit beachten
Der Wahlkampf für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 geht in die heiße Phase. Ehrenamtliche Wahlhelfer leisten durch das Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Beitrag zur politischen Meinungsbildung. Dabei kommt es jedoch immer wieder zu unabsichtlichen Fehlern, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können. Das Landratsamt Bamberg ruft daher alle Wahlhelfer dazu auf, folgende Hinweise zu beachten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten:
· Wahlwerbung darf nur innerorts und so angebracht werden, dass die Sicherheit des Verkehrs (vor allem Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie in Innenkurven) nicht beeinträchtigt wird.
· An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. D.h. insbesondere Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu.
Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt.
· Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung aufgestellt werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
· Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
· Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
· Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein.
· Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen.
Das Landratsamt bittet darum, diese Regeln zu berücksichtigen, um sowohl einen fairen Wahlkampf als auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Landratsamt Bamberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit , Pressemitteilung vom 8.1.2026
Wahltermin
Mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 364 vom 7. August 2024) wurde als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern der 8. März 2026 festgelegt.
Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinderäte, der Kreistage und die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt.
Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl finden Sie auf folgenden Seiten:
©BayStMI