Bekanntmachung der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Burgebrach im Bereich „Agrovoltaik an den Drudenleiten“

 

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat am 07.03.2023 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Agrovoltaik an den Drudenleiten mit Begründung in der Fassung vom 07.03.2023 festgestellt.

Die 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes des Marktes Burgebrach im Bereich „Agrovoltaik an den Drudenleiten“ wurde gemäß § 6 BauGB vom Landratsamt Bamberg mit Bescheid vom 13.04.2023, Az. 41.2-6100-004259 genehmigt.

 

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die Änderung gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt wurden, können von jedermann ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Bauamt, Zimmernr. 12, Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach, während der allgemeinen Dienststunden oder auch auf der Homepage des Marktes Burgebrach eingesehen werden.

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

 

Unbeachtlich werden demnach

  1. Eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber dem Marktes Burgebrach geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Burgebrach, den 04.05.2023

 

Johannes Maciejonczyk

Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach