19. Änderung des flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV Markt Burgebrach, lkrs. Bamberg

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach vom 18.06.2009 zum 19. Mal zu ändern.

Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Galgenäcker IV", Oberharnsbach mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenäcker III" am Nordwestrand des Gemeindeteiles Oberharnsbach, mit dem die rechtliche Grundlage zur Durchführung des Vorhabens geschaffen werden soll.

Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungs- und Grünordnungsplanes werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Nordwesten des Gemeindeteiles Oberharnsbach "Wohnbauflächen (W)" und "Öffentliche Grünflächen" dargestellt.

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach:

Flurnummern ganz:        319, 320, 321, 322/1, 323/1, 324, 430 und 431

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.10.2026 die eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt.

Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ergeben:

Ø Ergänzung einer Fläche für Versorgungsanlagen / Trafostation; Ergänzung der Begründung hierzu

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat zudem in der Sitzung vom 13.10.2026 den Entwurf der "19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach - Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 13.10.2026 mit Begründung und Umweltbericht vom 13.10.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Bei dem vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum in die Herbstferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht und allen planungsrelevanten Unterlagen wird dementsprechend in der Fassung vom 13.10.2026 in der Zeit

vom 29. Oktober 2026 bis einschließlich 6. Dezember 2026

auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter

https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung

gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich ist der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus des Marktes Burgebrach, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 h bis 12.00 h, nachmittags: Dienstag von 13.00 h bis 16.30 h und Donnerstag von 13.00 h bis 18.00 h, Freitag 8.00 h bis 13.00 h) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB einzusehen.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach - Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planentwurfes der "19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach - Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV" nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Umweltbezogene Informationen

Umweltbezogene Informationen im Rahmen des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach – Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV liegen einerseits in Form von Berichten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden.

Umweltbezogene Berichte und Gutachten:

Ø  Begründung zur 19. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach – Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV in der Fassung vom 28.07.2026 (BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg)

Ø  Umweltbericht aus dem Parallelverfahren zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Galgenäcker IV" und zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenäcker III", Teil B der Bebauungsplanbegründung (Betrachtete Umweltgüter/Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) durch Team 4 Landschaftsarchitekten und Stadtplanung GmbH in der Fassung vom 28.07.2026

 

Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen gem. 
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

Ø  Hinweise, dass kein Altlastenverdacht vorliegt jedoch unbekannte Bodenbelastungen vorliegen können

Ø  Hinweise bzgl. Wasserrecht, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie Bodenschutz und Altlasten

Ø  Hinweise bzgl. der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Fläche, angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen (Pferdekoppel) und Abständen zur landwirtschaftlichen Flur in Bezug auf Pflanzenschutzmittelausbringung

Ø  Hinweise bzgl. Leitungsverläufe und Schutzabstände und ggf. erforderlicher Maßnahmen zum Schutz von Bestandsleitungen

Ø  Hinweise/Anregungen bzgl. nicht erfasster Bodendenkmäler

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Burgebrach, den 29.10.2026

 

Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach