Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 01.07.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Historischer Ortskern Burgebrach" zum 3. Mal zu ändern. Die Änderung betrifft den Bereich der Fl. Nrn. 31 und 32.
Der Plan erhält den Namen "3. Änderung des Bebauungsplanes 'Historischer Ortskern Burgebrach' im Bereich der Fl. Nrn. 31 und 32, Gemarkung Burgebrach".
Es sollen Flächen für ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) gemäß § 5a BauNVO ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist komplett von bebauter Ortslage umgeben und grenzt zusätzlich im Westen an die Ortsstraße Raiffeisenweg an.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach liegen innerhalb des Geltungsbereiches:
Flurnummern ganz: 31, 32
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt es sich bei der Aufstellung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Regelungen unter § 13a Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauGB treffen auf den vorliegenden Fall zu bzw. werden in Anspruch genommen.
Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe zum Vorhandensein umweltbezogener Informationen und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - erstellte Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 14.10.2025 wurde vom Marktgemeinderat Burgebrach am 14.10.2025 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von einem Monat.
Da der Auslegezeitraum großteils in die Herbstferien fällt, wird dieser jedoch entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung wird dementsprechend in der Fassung vom 14.10.2025 in der Zeit
vom 23. Oktober 2025 bis einschließlich 28. November 2025
auf der Homepage des Marktes Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus des Marktes Burgebrach, Zimmer Nr. 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 h bis 12.00 h, nachmittags: Dienstag von 13.00 h bis 16.30 h und Donnerstag von 13.00 h bis 18.00 h, Freitag von 08.00 h bis 13.00 h) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2
BauGB öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "3. Änderung des Bebauungsplanes 'Historischer Ortskern Burgebrach' im Bereich der Fl. Nrn. 31 und 32, Gemarkung Burgebrach" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der "3. Änderung des Bebauungsplanes 'Historischer Ortskern Burgebrach' im Bereich der Fl. Nrn. 31 und 32, Gemarkung Burgebrach" nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgebrach, 23.10.2025
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach