Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan

im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und
 Bekanntmachung über die Billigung und frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB nachfolgender Bauleitplanverfahren

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB sowie die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich liegt im westlichen Gemeindegebiet von Schönbrunn i. Steigerwald nördlich des Ortsteils Zettmannsdorf (Landkreis Bamberg, Regierungsbezirk Oberfranken).

Abb. Übersicht Lage des Vorhabens

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Teilflächen mit den Flurnummern 287, 280, 281, 282, 283 und 215 jeweils Gemarkung Zettmannsdorf.

Die Lage und Abgrenzung sind aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

In der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2023 wurden außerdem auch die Vorentwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Abb. Geltungsbereich des Vorhabens (ohne Maßstab)

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Vorentwürfe mit Begründungen in der Fassung vom 29.06.2023 und weiteren Anlagen, liegen in der Zeit von Freitag, 18.08.2023 bis einschließlich Dienstag 19.09.2023 im VG-Gebäude – Interimsrathaus des Marktes Burgebrach, Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach und im Rathaus der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, Zettmannsdorfer Str. 16, 96185 Schönbrunn i. Steigerwald während der allgemeinen Öffnungszeiten, oder nach Vereinbarung öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans/Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Außerdem können Inhalte der öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auch auf der Internetseite der VG Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/leben-in-schoenbrunn/bauen-wohnen/bauleitplanung

ab dem 18.08.2023 eingesehen werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

-      Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Freiflächenphotovoltaik Zettmannsdorf" mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan in diesem Bereich

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Schönbrunn i. Steigerwald, 10.08.2023

 

Dirk Friesen 
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald