Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Galgenäcker IV', Oberharnsbach mit 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Galgenäcker III'" vom 05.11.2024 zu ergänzen.
Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist zum einen für die Aufnahme von Grundstücken im Bereich des geplanten Regenwasserrückhaltebeckens, zum anderen zur Berücksichtigung der benötigten Ausgleichsflächen erforderlich.
Daher werden folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach in den Geltungsbereich mit aufgenommen:
Flurnummern ganz: 430 und 431
Als Ausgleichsfläche wird eine außerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 491 der Gemarkung Ampferbach ausgewiesen.
Die Ausgleichsfläche wird den im Aufstellungsbeschluss vom 05.11.2024 mit Ergänzung vom 28.07.2026 aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des "Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Galgenäcker IV', Oberharnsbach mit 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Galgenäcker III'" zugeordnet.
Burgebrach, den 06.08.2026
Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach