Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Oberharnsbach gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Galgenäcker III" zu ändern. Eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Marktgemeinderate Burgebrach vom 28.07.2026 beschlossen (Aufnahme von Grundstücken im Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens sowie Zuordnung der Ausgleichsfläche).
Der Plan erhält den Namen „Bebauungs- und Grünordnungsplan Galgenäcker IV, Oberharnsbach und 3. Änderung des Bebauungsplanes Galgenäcker III“.
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteiles Oberharnsbach. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
Osten und Süden – zu bestehenden Ortsbebauung hin
Norden und Westen - zur freien Landschaft hin
Folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 319, 320, 321, 322/1, 323/1, 324, 325/13, 325/17, 325/18, 430 und 431
Flurnummern teilweise: 325/14
Als Ausgleichsflächen werden außerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nrn. 491 Gmkg. Ampferbach, Markt Burgebrach, ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen sind den vorstehend aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Galgenäcker IV" mit 3. Bebauungsplan-Änderung "Galgenäcker III" zugeordnet.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird im Regelverfahren gemäß BauGB durchgeführt.
Die Inanspruchnahme dieser Flächen für Wohnbauzwecke ist durch die örtliche Nachfrage nach frei verfügbarem Bauland begründet.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.07.2026 wurde am 28.07.2026 gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von einem Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht und allen planungsrelevanten Unterlagen wird dementsprechend in der Fassung vom 28.07.2026 in der Zeit
vom 6. August 2026 bis einschließlich 21. September 2026
auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter
https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung
gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus des Marktes Burgebrach, Zi.Nr. 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 h bis 12.00 h, nachmittags: Dienstag von 13.00 h bis 16.30 h und Donnerstag von 13.00 h bis 18.00 h, Freitag 8.00 h bis 13.00 h) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den "Bebauungs- und Grünordnungsplan Galgenäcker IV, Oberharnsbach mit 3. Änderung des Bebauungsplanes Galgenäcker III" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planentwurfes des "Bebauungs- und Grünordnungsplanes Galgenäcker IV, Oberharnsbach mit 3. Änderung des Bebauungsplanes Galgenäcker III" nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgebrach, den 06.08.2026
Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach