Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach vom 18.06.2009 zum 19. Mal zu ändern.
Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Galgenäcker IV", Oberharnsbach mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenäcker III" am Nordwestrand des Gemeindeteiles Oberharnsbach, mit dem die rechtliche Grundlage zur Durchführung des Vorhabens geschaffen werden soll.
Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungs- und Grünordnungsplanes werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Nordwesten des Gemeindeteiles Oberharnsbach "Wohnbauflächen (W)" und "Öffentliche Grünflächen" dargestellt.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach:
Flurnummern ganz: 319, 320, 321, 322/1, 323/1, 324, 430 und 431
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Landschaftsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.
Burgebrach, den 06.08.2026
Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach