19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV Markt Burgebrach, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach vom 18.06.2009 zum 19. Mal zu ändern.

Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Galgenäcker IV", Oberharnsbach mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenäcker III" am Nordwestrand des Gemeindeteiles Oberharnsbach, mit dem die rechtliche Grundlage zur Durchführung des Vorhabens geschaffen werden soll.

Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungs- und Grünordnungsplanes werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Nordwesten des Gemeindeteiles Oberharnsbach "Wohnbauflächen (W)" und "Öffentliche Grünflächen" dargestellt.

Ein Umweltbericht wird erstellt.

Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach:

Flurnummern ganz:        319, 320, 321, 322/1, 323/1, 324, 430 und 431

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Landschaftsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 28.07.2026 wurde am 28.07.2026 gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von einem Monat.

Da der Auslegezeitraum in die Sommerferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht und allen planungsrelevanten Unterlagen wird dementsprechend in der Fassung vom 28.07.2026 in der Zeit

vom 6. August 2026 bis einschließlich 21. September 2026

auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter

https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung

gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus des Marktes Burgebrach, Zi.Nr. 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 h bis 12.00 h, nachmittags: Dienstag von 13.00 h bis 16.30 h und Donnerstag von 13.00 h bis 18.00 h, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB öffentlich aus.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach - Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planentwurfes der "19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Burgebrach - Bereich Oberharnsbach, Galgenäcker IV" nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung

eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Burgebrach, den 06.08.2026

 

Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach