Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald am 23.04.2026 für das Gebiet "Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)", Gemarkung Steinsdorf, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 18.06.2026 zu den Vorbringen nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)'" beschlossen.
Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:
Ø Ergänzung der Hinweise und der Begründung hinsichtlich der Behandlung des Oberbodens
Ø Übertrag einer best. 20kV-Freileitung inkl. Schutzzonenbereiche; Ergänzung der Planzeichenerklärung, der Festsetzungen und der Begründung hinsichtlich der einzuhaltenden Auflagen der Bayernwerk Netz GmbH; Anpassung der geplanten Bepflanzung in der Ausgleichsfläche
Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat daher am 18.06.2026 den Entwurf der "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)'" von der BFS+ GmbH - Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 18.06.2026 mit Begründung vom 18.06.2026 mit den vorstehenden Änderungen gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.
Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. die Dauer der Auslegung wird zudem gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen verkürzt.
Die Planunterlagen zur "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)'" werden dementsprechend in der Fassung vom 16.03.2026 in der Zeit
vom 2. Juli 2026 bis einschließlich 17. Juli 2026
auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, unter
https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung
gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum in den Amtsräumen der VG m Rathaus des Marktes Burgebrach, Zimmer 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr, nachmittags: Dienstag von 13.00 bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 13.00 h bis 18.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)', Gemarkung Steinsdorf" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)', Gemarkung Steinsdorf", Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald" nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter
https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung
eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schönbrunn i. Steigerwald, 02.07.2026
Dirk Friesen
Erster Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald