1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLANES "ANGERFELD II", STEINSDORF GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD, LKRS. BAMBERG

Bekanntmachung über die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 21.05.2026 die Aufstellung der "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf" beschlossen.

Der Plan erhält den Namen "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf".

Es sollen weiterhin Flächen für ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Gemeindeteiles Steinsdorf und ist wie folgt umgrenzt:

Westen, Norden und Süden - durch die freie Landschaft
Osten - durch die bestehende Ortsbebauung

Folgende Grundstücke der Gemarkung Steinsdorf liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern teilweise: 178 und 180

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 21.05.2026 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit

vom 11.06.2026 bis einschließlich 26.06.2026

auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, unter

https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung

einzusehen.

Zusätzlich ist die Planung in diesem Zeitraum in den Amtsräumen der VG, im Rathaus des Marktes Burgebrach, Zimmer 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (vormittags: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags: Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" einzusehen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Schönbrunn i. Steigerwald, 11.06.2026

Dirk Friesen
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald