Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat am 23.04.2026 für das Gebiet "Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)", Gemarkung Steinsdorf, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Durch die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Steinsdorf einbezogen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 72/5 und 72/6 sowie eine Teilfläche der Flurnummer 72, jeweils in der Gemarkung Steinsdorf, Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald.
Als Ausgleichsfläche wird außerhalb des Umgriffs der Einbeziehungssatzung eine Teilfläche der Fl. Nr. 72, Gemarkung Steinsdorf, Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, dem Vorhaben zugeordnet. Die Durchführung des Ausgleichs ist über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB rechtlich zu sichern. Entwicklungsziel ist eine hochstämmige Streuobstreihe auf extensiv genutzter Grünfläche.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, in Bamberg beauftragt. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird durch das Büro Team 4 in Nürnberg erstellt.
Die Planung mit der Bezeichnung "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)', Gemarkung Steinsdorf", wurde vom Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald am 23.04.2026 in der Fassung vom 23.04.2026 gebilligt.
Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dabei kann von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden.
Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB gilt, dass von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4), dem Umweltbericht (§ 2a), von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4) und der Regelung über die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (§ 4c) abgesehen wird.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 gem. § 4 a Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Die Planunterlagen zur Einbeziehungssatzung "Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)", Gemarkung Steinsdorf, werden dementsprechend in der Fassung vom 23.04.2026 in der Zeit
vom 30.04.2026 bis einschließlich 07.06.2026
auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, unter
https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung
gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich liegt der Planentwurf in diesem Zeitraum in den Amtsräumen der VG im Rathaus des Marktes Burgebrach, Zimmer 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 13 Uhr, nachmittags: Dienstag von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB öffentlich aus.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)', Gemarkung Steinsdorf" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der "Einbeziehungssatzung 'Steinsdorf, Fl. Nrn. 72/5 und 72/6 sowie 72 (Teilfläche)', Gemarkung Steinsdorf", Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald" nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter
https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung
eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schönbrunn i. Steigerwald, den 30.04.2026
Dirk Friesen
Erster Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald