1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließendenWahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG findet am Montag, 16.03.2026 um 16:30 Uhr im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Rathaussaal, Hauptstr. 1, 96138 Burgebrach statt.
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.
Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch
2.1 Anschlag im Amtskasten am Rathaus Schönbrunn, Zettmannsdorfer Str. 16, 96185 Schönbrunn i.Steigerwald
2.2 Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Schönbrunn i.Steigerwald gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.
Burgebrach, 26.02.2026
Elke Pieger
Wahlleiterin