Bekanntmachung über die Änderung/Berichtigung Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP/LSP) im Ortsteil Tempelsgreuth

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung am 10.02.2026 die Änderung/Berichtigung des FNP/LSP im Ortsteil Tempelsgreuth beschlossen. Der 2-teilige Änderungs-/ Berichtigungsbereich liegt vollflächig in der Gemarkung Oberköst.

Teilbereich 1 wird

im Norden       durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 984 (Straße),

im Süden        durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 968/1 (Grünland),

im Westen       durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 812 (Wirtschaftsweg) sowie

im Osten         durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 968/2 (Mischbebauung)

begrenzt und beinhaltet das Grundstück Fl.-Nr. 968/2 teilflächig.

 

Teilbereich 2 wird

im Norden       durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1002 (Ackerfläche),

im Süden        durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 984 (Straße) sowie

im Westen       durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 1002/2 (Mischbebauung)

begrenzt und beinhaltet das Grundstück Fl.-Nr. 1002 teilflächig.

Der Markt Burgebrach plant im Ortsteil Tempelsgreuth die Durchführung einer Dorferneuerungsmaßnahme und hier konkret die Erneuerung der Ortsstraße. Damit die Ortsstraße Teil der Dorferneuerungsmaßname werden kann, muss sie vollständig innerhalb der Siedlungsflächen von Tempelsgreuth liegen. Bei dem westlichen Änderungsteilbereich handelt es sich um bereits derzeit faktisch bebaute, private Grundstücksflächen, bei dem östlichen Änderungsteilbereich ebenfalls um als Lagerplatz genutzte Siedlungsflächen. Insofern entspricht die Berichtigung in Siedlungsflächen, dem, was vor Ort bereits derzeit vorhanden ist. Aus den genannten Gründen müssen im bisher wirksamen FNP/LSP die dort jeweils dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für gemischte Bauflächen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) geändert werden. Die Planzeichnung der FNP-/LSP - Änderung/Berichtigung kann im Rathaus Burgebrach (Bauamt, 1. Stock, Zimmer 1.09, Hauptstraße 1 - 3, 96138 Burgebrach) während der allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden. Ergänzend stehen der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planzeichnung der Änderung/Berichtigung auch online/digital auf der Homepage der Marktgemeinde Burgebrach zur Einsichtnahme zur Verfügung.

https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung

Zusätzlich ist die vorgenannte Änderung/Berichtigung sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung auch im Geoportal Bayern unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:

https://www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal