Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Oberharnsbach gemäß § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und damit Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Galgenäcker III" zu ändern. Eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Marktgemeinderate Burgebrach vom 28.07.2026 beschlossen (Aufnahme von Grundstücken im Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens sowie Zuordnung der Ausgleichsfläche).
Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Galgenäcker IV', Oberharnsbach und 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Galgenäcker III'".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wurde erstellt.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteiles Oberharnsbach. Das Plangebiet ist wie folgt umgrenzt:
Osten und Süden – zu bestehenden Ortsbebauung hin
Norden und Westen - zur freien Landschaft hin
Folgende Grundstücke der Gemarkung Oberharnsbach liegen im Geltungsbereich:
Flurnummern ganz: 319, 320, 321, 322/1, 323/1, 324, 325/13, 325/17, 325/18, 430 und 431
Flurnummern teilweise: 325/14
Als Ausgleichsflächen werden außerhalb des Geltungsbereiches liegende Teilflächen der Fl. Nrn. 491 Gmkg. Ampferbach, Markt Burgebrach, ausgewiesen. Die Ausgleichsflächen sind den vorstehend aufgeführten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Galgenäcker IV" mit 3. Bebauungsplan-Änderung "Galgenäcker III" zugeordnet.
Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.10.2026 die eingegangenen Stellungnahmen und Vorbringen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt.
Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen für den Bebauungs- und Grünordnungsplan ergeben:
Ø Ergänzung von Pkt. B 2.3 der Gestalterischen Festsetzungen bzgl. einer Empfehlung zur Dachbegrünung für untergeordnete Nebengebäude; Ergänzung der Begründung hierzu (Kap. 4)
Ø Ergänzung von Pkt. C 12 der Hinweise zu den Verbindlichen Festsetzungen bzgl. wild abfließender Hangwässer
Ø Ergänzung von Pkt. A 13.1 der Verbindlichen Festsetzungen bzgl. vorrangig im Bereich des zukünftigen Ortsrandes vorzunehmender Bepflanzungen; Ergänzung der Begründung hierzu (Kap. 6.4)
Ø Ausweisung einer Fläche für Versorgungsanlagen für eine Trafostation; Ergänzung der Verbindlichen Festsetzungen (A 7.1) und der Begründung hierzu (Kap. 7.4)
Ø Ergänzung der Hinweise zu den Verbindlichen Festsetzungen bzgl. der Bereitstellung geeigneter und ausreichender Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom (C 20)
Ø Eintrag eines 3 m breiten Leitungsrechtes am Südwestrand des Plangebietes; Ergänzung der Begründung hierzu (Kap. 4)
Der Marktgemeinderat Burgebrach hat zudem in der Sitzung vom 13.10.2026 den Entwurf des "Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Galgenäcker IV'' und 3. Bebauungsplan-Änderung 'Galgenäcker III'" von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - in der Fassung vom 13.10.2026 mit Begründung und Umweltbericht vom 13.10.2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Da der Auslegezeitraum in die Herbstferien fällt, wird der Auslegezeitraum entsprechend verlängert.
Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht und allen planungsrelevanten Unterlagen wird dementsprechend in der Fassung vom 13.10.2026 in der Zeit
vom 29. Oktober 2026 bis einschließlich 6. Dezember 2026
auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter
https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung
gemäß § 3 Abs.2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.
Zusätzlich ist der Planentwurf in diesem Zeitraum im Rathaus des Marktes Burgebrach, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden Dienststunden (vormittags: Montag bis Donnerstag von 8.00 h bis 12.00 h, nachmittags: Dienstag von 13.00 h bis 16.30 h und Donnerstag von 13.00 h bis 18.00 h, Freitag 8.00 h bis 13.00 h) zur Einsicht als "andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit" gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2BauGB einzusehen.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an verwaltung@vg-burgebrach, und bei Bedarf in Textform an die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Hauptstr. 1-3, 96138 Burgebrach oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Galgenäcker IV', Oberharnsbach mit 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Galgenäcker III'" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Planentwurfes des "Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Galgenäcker IV', Oberharnsbach mit 3. Änderung des Bebauungsplanes 'Galgenäcker III'" nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter Burgebrach https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Umweltbezogene Informationen
Umweltbezogene Informationen im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Galgenäcker IV" und zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenäcker III" liegen einerseits in Form von Berichten und Gutachten vor, andererseits in Form von Stellungnahmen, die von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebracht wurden.
Umweltbezogene Berichte und Gutachten:
Ø Begründung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Galgenäcker IV" und zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Galgenäcker III" in der Fassung vom 28.07.2026 (BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg)
Ø schallschutztechnische Untersuchung (integriert in der Bebauungsplanbegründung) durch die BFS+ GmbH in der Fassung vom 28.07.2026
Ø Umweltbericht zum Bebauungsplan, Teil B der Bebauungsplanbegründung (Betrachtete Umweltgüter/Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange) durch Team 4 Landschaftsarchitekten und Stadtplanung GmbH in der Fassung vom 28.07.2026
Umweltbezogene Informationen aus Stellungnahmen der Beteiligungen gem.
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:
Ø Hinweise, dass kein Altlastenverdacht vorliegt jedoch unbekannte Bodenbelastungen vorliegen können
Ø Hinweise bzgl. Wasserrecht, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung, Regenwassernutzung, erneuerbarer Energien, Oberflächenabfluss und Sturzflut, Bauwasserhaltung, Dacheindeckung und Versiegelung sowie dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ø Hinweise bzgl. der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Fläche, angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen (Pferdekoppel) und Abständen zur landwirtschaftlichen Flur in Bezug auf Pflanzenschutzmittelausbringung
Ø Hinweise bzgl. Leitungsverläufe und Schutzabstände und ggf. erforderlicher Maßnahmen zum Schutz von Bestandsleitungen
Ø Hinweise/Anregungen bzgl. nicht erfasster Bodendenkmäler
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgebrach, den 29.10.2026
Peter Pfohlmann
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach