Die Wahlleiterin des Marktes Burgebrach Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses

zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters und des Marktgemeinderats am Sonntag, 8. März 2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet am Dienstag, 20. Januar 2026, 17:30 Uhr im Rathaus Burgebrach, Rathaussaal, Hauptstr. 1, 96138 Burgebrach statt.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

 

Burgebrach, 08.01.2026

 

Nicole Stadter
Wahlleiterin