Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 01.07.2025 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit
vom 10.07.2025 bis einschließlich 25.07.2025
im Rathaus des Marktes Burgebrach Zi.Nr. 1.09, Hauptstraße 1-3, 96138 Burgebrach, während der allgemeinen Dienststunden innerhalb dieser Frist erstmals zur Planung äußern. Außerdem sind Plan, verbindliche Festsetzungen und Kurzbericht (Grundzüge der Planung) auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/bauen/bauen-wohnen/bauleitplanung einzusehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Burgebrach, den 10.07.2025
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach