BEKANNTMACHUNG über 3. Änderung des Bebauungsplanes "Historischer Ortskern Burgebrach" im Bereich der FlNrn. 31 und 32, Gemarkung Burgebrach Markt Burgebrach, Lkrs. Bamberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 01.07.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Historischer Ortskern Burgebrach" zum 3. Mal zu ändern. Die Änderung betrifft den Bereich der Fl. Nrn. 31 und 32.

Der Plan erhält den Namen "3. Änderung des Bebauungsplanes 'Historischer Ortskern Burgebrach' im Bereich der Fl. Nrn. 31 und 32, Gemarkung Burgebrach".

Es sollen Flächen für ein Dörfliches Wohngebiet (MDW) gemäß § 5a BauNVO ausgewiesen werden.

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist komplett von bebauter Ortslage umgeben und grenzt zusätzlich im Westen an die Ortsstraße Raiffeisenweg an.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Burgebrach liegen innerhalb des Geltungsbereiches:

Flurnummern ganz:        31, 32

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, wird die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

 

 

Markt Burgebrach

10.07.2025

 

Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach