1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026, 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
| Nr. des Eintragungsraums | Anschrift des Eintragungsraums, Eintragungszeiten und Barrierefreiheit |
| 1 | Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach Hauptstr. 3 Zimmer Nr. 0.03, 96138 Burgebrach
Eintragungszeiten Amtsstunden: Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Zusätzlich: Donnerstag, 15.01.2026, 18:00 - 20:00 Uhr Samstag, 17.01.2026, 10:00 - 12:00 Uhr barrierefrei: ja |
| 2 | Für Wahlvorschläge der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald zusätzlich im Rathaus Schönbrunn Zettmannsdorfer Str. 16 96185 Schönbrunn i. Steigerwald
Eintragungszeiten Dienstag und Donnerstag barrierefrei: ja |
3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.
4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen.
Burgebrach, 09.12.2025
Nicole Stadter Elke Pieger
Wahlleiterin Wahlleiterin
Markt Burgebrach Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald