Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats

1.   Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026, 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.   Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

 

Nr. des EintragungsraumsAnschrift des Eintragungsraums, Eintragungszeiten und Barrierefreiheit
1

Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Hauptstr. 3

Zimmer Nr. 0.03,

96138 Burgebrach

 

Eintragungszeiten

Amtsstunden:

Montag bis Mittwoch
8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr

Donnerstag
8:00 -12:00 und 13:00 -18:00 Uhr

Freitag 8:00 - 13:00 Uhr

Zusätzlich:

Donnerstag, 15.01.2026, 18:00 - 20:00 Uhr

Samstag, 17.01.2026, 10:00 - 12:00 Uhr

barrierefrei:  ja

2

Für Wahlvorschläge der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald zusätzlich im

Rathaus Schönbrunn

Zettmannsdorfer Str. 16

96185 Schönbrunn i. Steigerwald

 

Eintragungszeiten

Dienstag und Donnerstag
13:15 - 18:15 Uhr

barrierefrei:  ja

3.   Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4.   Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.   Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen.

 

Burgebrach, 09.12.2025

  

Nicole Stadter                                                                                                    Elke Pieger

Wahlleiterin                                                                                                        Wahlleiterin

Markt Burgebrach                                                                                              Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald