Nutzung von Drohnen

Für den Betrieb von Drohnen gibt es Regeln. Das reicht von der Registrierung als Drohnenbetreiber über den Erwerb eines Drohnenführerscheins bis hin zu Gebieten, in denen grundsätzlich nicht geflogen werden darf.

Die EU-Drohnenverordnung macht keinen Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Drohnenflügen.

Verstöße gegen die EU-Drohnenverordnung bzw. gegen die LuftVO werden mit Strafen bis zu 50.000 € geahndet.

Die Registrierung als Drohnenbetreiber ist für alle Besitzer von Drohnen ab einem Gewicht von 250g notwendig, oder wenn die Drohne über eine Kamera verfügt.

Das schließt also auch die beliebten Mini-Drohnen ein.

Beim Erstellen von Aufnahmen greifen Persönlichkeits- und Datenschutzrechte.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr unter: https://www.bmv.de/drohnen