Feldgeschworenenversammlung für die Gemarkungen der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Bei der Versammlung am 17.11.2022 in Schönbrunn wurde in das Ehrenamt des Feldgeschworenen Paul Nastvogel neu berufen und vereidigt.

Auf dem Bild v.l.n.r. Paul Nastvogel, 1. Bgm. Dirk Friesen

Für 25 Jahre im Ehrenamt als Feldgeschworene wurden Georg Wernsdorfer, Halbersdorf (in Abwesenheit), und Reinhard Krug, Steinsdorf (in Abwesenheit) geehrt und jeweils die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministers der Finanzen verliehen.

v.l.n.r. Paul Nastvogel, Hans Kraus, Stefan Kraus, 1. Bgm. Dirk Friesen, Obmann Josef Grubert, stellv. Obmann Friedrich Steinmetz, Georg Hager

Beim Amt des Feldgeschworenen handelt es sich um ein kommunales Ehrenamt. Die Aufgabe der Feldgeschworenen ist die Mithilfe bei Abmarkungen, die von Behörden – in der Regel vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (kurz Vermessungssamt oder ADBV) – geleitet werden. Die Aufträge hierfür werden vom Markt Burgebrach den Obmännern übermittelt. Diese wiederum verständigen die notwendige Anzahl der Feldgeschworenen, die für die ordnungsgemäße und rationelle Ausführung der Arbeiten benötigt werden. 

Mit dem Einverständnis der beteiligten Grundstückseigentümer können die Feldgeschworenen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit einige Abmarkungshandlungen selbst vornehmen. Hierunter fällt etwa das Auswechseln von Grenzzeichen, das Höher- oder Tiefersetzen von Grenzzeichen und das Sichern, einschließlich Entfernen und Wiedereinsetzen von Grenzzeichen, wenn das Grenzzeichen durch bevorstehende Baumaßnahmen gefährdet ist oder wenn von ihm eine Gefahr ausgeht. Zur Wiederherstellung oder dem Verbringen von Grenzzeichen in die richtige Lage sind die Feldgeschworenen nicht befugt