Feldgeschworenenversammlung für die Gemarkungen des Marktes Burgebrach

Bei der Versammlung am 16.11.2022 in Ampferbach wurden in das Ehrenamt des Feldgeschworenen Wolfgang Schmidt und nachträglich Walter Gödel für die Gemarkung Burgebrach, Philipp Spindler und Thomas Endres für die Gemarkung Grasmannsdorf, Andreas Güttler für die Gemarkung Stappenbach, Michael Giehl und Stephan Maier für die Gemarkung Mönchherrnsdorf und Michael Giehl für die Gemarkung Vollmannsdorf neu berufen und vereidigt. 

Auf dem Bild v.l.n.r. 1. Bgm. Johannes Maciejonczyk, Thomas Endres, Michael Giehl, Stephan Maier, Wolfgang Schmidt, Andreas Güttler, Michael Giehl, Philipp Spindler, 3. Bgm. Peter Ludwig, 2. Bgm. Peter Pfohlmann

Für 25 Jahre im Ehrenamt als Feldgeschworene wurden Maria Deschner (in Abwesenheit), Gerhard Bräunig, Franz Hofmann, Erhard Willert, Pankraz Eck (in Abwesenheit) und Manfred Bogensperger geehrt und jeweils die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministers der Finanzen verliehen. Für 40 Jahre im Ehrenamt als Feldgeschworene wurden Georg Pflaum (in Abwesenheit), Alois Ruß, Manfred Metzner, Franz Krapp, und Johann Schiller geehrt und jeweils die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministers der Finanzen verliehen .                                                      

v.l.n.r. 1. Bgm. Johannes Maciejonczyk, Manfred Bogensperger, Alois Ruß, Manfred Metzner, Franz Krapp, Erhard Willert, Franz Hofmann, Johann Schiller, 3. Bgm. Peter Ludwig, 2. Bgm. Peter Pfohlmann

Für 40 Jahre im Ehrenamt als Feldgeschworene wurden Georg Pflaum (in Abwesenheit), Alois Ruß, Manfred Metzner, Franz Krapp, und Johann Schiller geehrt und jeweils die Ehrenurkunde des Bayerischen Staatsministers der Finanzen verliehen.

Mit dem Einverständnis der beteiligten Grundstückseigentümer können die Feldgeschworenen in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit einige Abmarkungshandlungen selbst vornehmen. Hierunter fällt etwa das Auswechseln von Grenzzeichen, das Höher- oder Tiefersetzen von Grenzzeichen und das Sichern, einschließlich Entfernen und Wiedereinsetzen von Grenzzeichen, wenn das Grenzzeichen durch bevorstehende Baumaßnahmen gefährdet ist oder wenn von ihm eine Gefahr ausgeht. Zur Wiederherstellung oder dem Verbringen von Grenzzeichen in die richtige Lage sind die Feldgeschworenen nicht befugt