Dies betrifft sowohl den ruhenden Verkehr (Parkverstöße) als auch den fließenden Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen). Polizeiliche Kontrollen können dem nachvollziehbarerweise nicht Einhalt gebieten, da die Verkehrspolizei nicht ausreichend personelle Kapazitäten hat, um gleichgelagerten Problemen bei allen 36 Landkreisgemeinden zu begegnen.
Deshalb hat sich der Marktgemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, sich einem Zweckverband zur kommunalen Verkehrsüberwachung anzuschließen und die Aufgabe dorthin zu übertragen. Die Entscheidung wie oft, in welchem Umfang und wo Verkehrsüberwachung betrieben wird, liegt aber weiterhin beim Markt Burgebrach. Denn unabhängig vom grundsätzlichen Beitritt zu diesem Zweckverband sind die konkreten Kontrollen in Art und Umfang extra zu beauftragen. Um Überschneidungen auszuschließen gibt es zudem eine Abstimmung mit der zuständigen Verkehrspolizei. Aus formalen Gründen kann die Verkehrsüberwachung frühestens im Frühjahr 2026 starten.
Der Sorge Einzelner, die eine übermäßige Überwachung befürchten, kann sehr einfach begegnet werden:
Wenn sich alle an die verkehrsrechtlichen Anordnungen halten, werden Kontrollen sehr schnell überflüssig. Dann gäbe es keine Beschwerden mehr, es wäre z. B. kein Gehweg mehr zugeparkt und niemand müsste um seine Sicherheit fürchten, weil mal wieder zu schnell gefahren wird.
Das würde alle am meisten freuen!
Johannes Maciejonczyk
Erster Bürgermeister
Markt Burgebrach