Unterbringung von Geflüchteten

In der medialen Berichterstattung sind dieser Tage Energiekrise, Ukraine-Krieg oder die Fußball-WM mit all ihren Begleiterscheinungen die beherrschenden Themen.

Dahinter wird über das Thema der „Flüchtlingsbewegungen“ kaum mehr berichtet. Und dennoch hat sich diese Thematik insbesondere in den letzten Wochen und Monaten massiv verschärft. 

So liegen die aktuellen Flüchtlingszahlen, die unser Land erreichen, sogar deutlich höher als im Jahr 2015. Zum Vergleich: Während im Jahr 2015 rund 1200 Asylsuchende im Landkreis Bamberg untergebracht waren, suchen aktuell 1850 Menschen (hiervon rund 1100 Ukraineflüchtlinge) hier Schutz. 

Zwar kann die grundsätzliche Thematik nur von der „großen“ Politik auf Bundesebene gelöst werden. Dennoch betrifft die Kommunen diese Entwicklung ganz unmittelbar. So werden nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ ankommende Flüchtlinge vom Bund über die Bundesländer auf die Landkreise verteilt, die dort in den Gemeinden unterzubringen sind. 

Im Landkreis Bamberg ist man dieser Aufgabe bereits seit Beginn der Flüchtlingskrise 2015 mit dezentralen Unterkünften begegnet, die sich in kleineren Einheiten auf alle Gemeinden verteilt haben. Dadurch entstanden im Landkreis 29 Unterkünfte in unterschiedlicher Größe, jedoch nicht größer als max. 60 Personen. Auch unser Forsthaus in Burgebrach gehört hierzu mit einer Belegung von max. 48 Personen. 

Da sich die Thematik in den letzten Wochen deutlich zugespitzt hat und die Zuweisungszahlen von Flüchtlingen - wie oben geschildert - deutlich gestiegen sind, stehen alle Landkreise und Gemeinden vor der Verpflichtung, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. 

In andereren Landkreisen werden hierfür Sporthallen sowie leerstehende oder zum Verkauf stehende Gasthäuser mit einer großen Zahl von Geflüchteten belegt, wodurch wenige aber dafür sehr große Einrichtungen entstehen. Der Landkreis Bamberg geht hier einen anderen Weg: 

Aus der Erfahrung des Jahres 2015 setzt man hier zusammen mit allen Gemeinden auf eine Mehrzahl von kleinen Einheiten (mit maximal 50 Personen je Einheit) verteilt über den gesamten Landkreis, die als vorübergehende Unterkunft in Containerbauweise errichtet werden. 

Wie in der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates beraten und einstimmig beschlossen, wird der Markt Burgebrach seinem Anteil an der Gesamtaufgaben dadurch erfüllen, indem eine Fläche im Gewerbe- und Industriegebiet in Burgebrach zur Verfügung gestellt wird. Auf diesem Grundstück wird der Landkreis – wie in anderen Gemeinden auch - eine Einrichtung für maximal 50 geflüchtete Personen in Wohncontainer-Bauweise errichten. 

Damit kann sichergestellt werden, dass unsere (Sport)Hallen weiterhin für ihren eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen oder vakante Gaststätten gastronomisch entwickelt werden können

 

Johannes Maciejonczyk 
1. Bürgermeister 
Markt Burgebrach