Jubiläumsjahre

Unser kulturelles Leben ist immer wieder von großen Jubiläen geprägt. In diesen Kontext lassen sich in den kommenden Jahren neben zahlreichen Vereinsjubiläen auch drei gemeindliche Festjahre einreihen.

Besonderes Augenmerk wird dabei natürlich auf dem Jahr 2023 liegen, in dem Burgebrach sein 1000-jähriges Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung feiern kann. Die Vorbereitungen für dieses große Festjahr sol-len in den kommenden Monaten starten. 

Bereits ein Jahr zuvor, nämlich 2022, wollen wir das Augenmerk der Öffentlichkeit auf das Burgebracher Marktrecht lenken. Im Jahre 1472 wurde dies an Burgebrach verliehen, was sich 2022 dann zum 550 Mal jährt. Sicherlich können wir mit verschiedenen Aktionen rund um unsere Markttage dieses historische Ereignis entsprechend würdigen.

Der Festreigen beginnt aber tatsächlich bereits im aktuellen Jahr 2020. So können wir heuer auf das 300-jäh-rige Jubiläum unseres historischen Rathauses blicken. Erbaut im Jahre 1720 kann das ursprünglich als „Oberes Tor“ errichtete Gebäude auf eine bewegte Geschichte zurückblicken. Die ursprünglichen Überlegungen sahen vor, diese stolze Geschichte mit einem eigenen Rathausfest zu feiern. Die aktuelle Corona-Situation hat uns hierfür aber aktuell die Planungssicherheit genommen. Wir werden abzuwarten haben, ob dieses Jubiläum heuer noch zu feiern ist.

Alles in allem dürfen wir uns also innerhalb weniger Jahre auf drei ganz wesentliche Ereignisse der Historie unserer Marktgemeinde freuen. Ich bin überzeugt, dass die Freude bei uns allen noch viel größer sein wird, wenn wir diese Feste frei von den aktuellen Einschränkungen auch wieder ganz unbeschwert feiern können. Freuen wir uns darauf.

 

Johannes Maciejonczyk
1. Bürgermeister
Markt Burgebrach