Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Die Corona-Pandemie hält uns alle weiter in Schach.

Um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, hat die Bayerische Staatsregierung nun seit Montag, 27. April 2020 eine Maskenpflicht erlassen. Diese gilt für alle Personen ab einem Alter von 6 Jahren in allen Geschäften sowie bei der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), damit auch in unserem Rufbus.
Um den Vorgaben gerecht zu werden ist nicht zwingend das Tragen zertifizierter Masken (FFP2-Standard) erforderlich. Auch die Verwendung selbst genähter Stoffmasken oder das Bedecken von Mund und Nase mittels beispielsweise eines Schals ist möglich.

Sicherlich haben sich viele Bürgerinnen und Bürger bereits selbst um einen entsprechenden Schutz gekümmert. Um aber eine flächendeckende Erstversorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen, sind wir gewillt, jedem Bürger unserer Verwaltungsgemeinschaft (Markt Burgebrach und Gemeinde Schönbrunn) ab einem Alter von 6 Jahren eine Maske im FFP2-Standard zukommen zu lassen. Die Vorbereitungen hierzu laufen bereits auf Hochtouren. Sollte Lieferung und Verteilung reibungslos klappen, so finden Sie ihre Maske
entsprechend geschützt und verpackt bereits Ende dieser Woche in ihrem Briefkasten.

Natürlich ist uns bewusst, dass die Ausstattung mit dieser einzelnen Maske den Bedarf für eine längere Verwendungsdauer nicht abdecken kann. Dennoch ist es uns ein Anliegen, die Vorgabe der Maskenpflicht auf
diesem Wege aktiv zu unterstützen, um so die gegenseitige Rücksichtnahme im gesellschaftlichen Miteinander
zu stärken.

Mein großer Dank gilt an dieser Stelle allen Freiwilligen unserer Feuerwehren, die sich spontan bereit erklärt
haben, die Verteilung der rund 8.500 Briefsendungen im gesamten Gebiet unserer Verwaltungsgemeinschaft
zu übernehmen. Dieses Engagement ist großartig und beweist einmal mehr, dass man auf unsere Feuerwehren immer zählen kann!


Rathäuser öffnen wieder
Ab Montag, 04. Mai 2020 öffnen die Rathäuser in Burgebrach und Schönbrunn zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder ihre Pforten für den Publikumsverkehr.
Dennoch wird weiterhin dringend gebeten, Anliegen – soweit möglich - telefonisch, per E-Mail etc. vorzutragen.
Im Falle der Erforderlichkeit persönlicher Vorsprache, vereinbaren sie bitte vorab einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch in den Rathäusern für Besucher Maskenpflicht besteht.


Herzlichen Dank für ihr Verständnis.


Bleiben Sie gesund!


Johannes Maciejonczyk
Gemeinschaftsvorsitzender