Markt Burgebrach
Markt Burgebrach erlässt neue Hebesatzsatzung
Mit Reformierung der Grundsteuer wurden seitens des Finanzamtes neue Berechnungsgrundlagen – sog. Messbeträge - festgelegt. Die Gemeinden sind angehalten, ihre Hebesätze so anzupassen, dass sich die Einnahmen durch die Grundsteuer nicht wesentlich verändern. Für den Markt Burgebrach liegen die Messbeträge für 90 % der Steuerpflichtigen vor.