Dorferneuerung Hirschbrunn II - Abmarkung und Vermessung

Beginn der Abmarkungs- und Vermessungsarbeiten ab 14.11.2022

An die Bürgerinnen und Bürger im Verfahren Hirschbrunn II DE

Bekanntmachung

Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet Hirschbrunn II DE, oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit über den Beginn der Abmarkung und Vermessung informiert. 

Die im Rahmen des Verfahrens Hirschbrunn II DE ausgeführten Maßnahmen werden mit Grenzzeichen markiert. Die Abmarkung hat zunächst vorläufigen Charakter und wird erst mit dem Flurbereinigungsplan rechtsverbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die Grenzzeichen als Vermessungszeichen. Sie dürfen von den Grundeigentümern weder entfernt noch beschädigt oder zerstört werden. 

Abmarkungs-/Vermessungsbeginn: 14.11.2022  

Die Beauftragten des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken sind berechtigt, zur Vornahme der Abmarkungs- und Vermessungsarbeiten Grundstücke zu betreten, um erforderliche Arbeiten durchzuführen (§35 FlurbG; Art.11 AGFlurbG).  
Ihre Ansprechpartner: 

Beate Schneider, ALE Oberfranken Tel. (09 51) 837 - 231
Matthias Fuchs, ALE Oberfranken Tel. (09 51) 837 - 237
Julian Demling,. ALE Oberfranken Tel. (09 51) 837 - 236
Stephan Bäuerlein, Markt Burgebrach  Tel. (09 546) 9416 - 50

oder ihre örtliche Vorstandschaft.
  
Bamberg, 03.11.2022 

Beate Schneider 
Vorsitzende des Vorstands 
der Teilnehmergemeinschaft Hirschbrunn II DE