Weiterentwicklung des Feuerwehrkonzeptes im Markt Burgebrach

Fortführung der Bauleitplanung

Kreisbrandinspektor Friedrich Riemer stellte dem Marktgemeinderat Burgebrach das aktualisierte Feuerwehrkonzept für den Gemeindebereich Burgebrach vor, welches zusammen mit den Vertretern aller Ortsteilfeuerwehren erarbeitet wurde. Wetterbedingte Einflüsse wie Starkregen, Windstürme, Dürre stellen die Feuerwehren stets vor neuen Aufgaben. Entsprechend ist auch die technische Ausrüstung auf die Erfordernisse neu abzustellen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Gefahrenpotenziale und der Leistungsfähigkeiten der einzelnen Ortsfeuerwehren wurde das vorhandene Feuerwehrkonzept neu bewertet und weiter entwickelt.

Der Marktgemeinderat stimmte der Fortschreibung des Feuerwehrkonzeptes des Marktes Burgebrach zu. Für die Freiwillige Feuerwehr Burgebrach soll als Ersatz für das bestehende Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1994) ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 und für die Freiwillige Feuerwehr Stappenbach ein Löschfahrzeug LF 10 beschafft werden.

Durch Umstrukturierungen werden verschiedene Ausrüstungen innerhalb der Burgebracher Wehren getauscht.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibungen durchzuführen, die Stellungnahmen der Landkreisführung einzuholen und die Zuschussmittel bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.
 

Bauleitplanung „Seeäcker“, Stappenbach

Der Marktgemeinderat stimmte einem Konzept zur Entwicklung eines neuen Baugebietes mit zwölf Baurechten im Südwesten von Stappenbach zu. Aufgrund mehrerer Anfragen von örtlichen Bauwilligen beauftragte der Markt Burgebrach das Ing. Büro BFS+, Bamberg, mit einer Planung, so Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk. Das Bauleitplanverfahren „Seeäcker“, Stappenbach, soll umgehend eingeleitet werden.
 

Fortführung „Agrovoltaik an den Drudenleiten“

Die Bauleitplanverfahren zur „Agrovoltaik an den Drudenleiten“ und parallel dazu die 16. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes werden mit der öffentlichen Auslegung fortgeführt. Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gewürdigt und die Billigungsbeschlüsse gefasst.
 

Teilstrecke Würzburger Straße wieder frei

Um im Zuge der Kanal- und Straßenbauarbeiten der Würzburger Straße das Gesamtbild zur geplanten Straßenbaumaßnahme vom Torbogen bis zur B22 anzupassen, und um Synergien bei den Kosten zu nutzen, wurde der Teilbereich der Treppendorfer Straße mit erneuert. Die Gesamtkosten dieser Erweiterungsfläche liegen voraussichtlich bei rund 190.000 €.

Windenergie im Markt Burgebrach

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die im Gemeindegebiet des Marktes Burgebrach

vorhandenen Windvorrangflächen Dietendorf 146 und Treppendorf 162 und 170

bürgerfreundlich zu entwickeln und dazu einen geeigneten Projektentwickler zu finden. Bei

der Auswahl soll ein von der Verwaltung erarbeiteter Kriterienkatalog Grundlage bieten. Hier sollen u. a. berücksichtigt werden, welche Anlagen gebaut werden sollen, die Anzahl, der Abstand zur nächsten Bebauung, der Projektablauf, die Bürgerbeteiligung und vieles mehr. Fünf Projektentwickler wurden ausgewählt, ihr jeweiliges Projekt in einer Sondersitzung des Marktgemeinderates zu präsentieren.

Für die Fortschreibung des Regionalplanes Oberfranken-West, Teilkapitel Windenergie, soll auf eine weitere Ausweisung von Windvorranggebieten verzichtet werden. Die bereits vorhandenen machen bereits eine Fläche von 3,45 % des Gemeindegebietes aus.
 

Neue Gebührenordnungen für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen

Nach Änderung des Umsatzsteuergesetzes sind die Benutzungsgebühren für die kommunalen Einrichtungen wie Steigerwaldhalle, Windeckhalle, Bürgerhaus und Kulturraum ab dem Jahr 2023 inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer anzusetzen. Der Marktgemeinderat hat die entsprechenden Gebührenordnungen mit verschiedenen Anpassungen geändert.
 

Kosten für die Unterhaltung Gewässer III. Ordnung

Nach Bay. Wasserhaushaltsgesetz obliegt die Unterhaltslast an Gewässern III. Ordnung bei den Gemeinden, wobei die Kosten auf die An- und Hinterlieger umzulegen sind.

Bisher beteiligte sich der Markt Burgebrach mit 25 % an den Kosten. Einem vorliegenden Antrag wurde zugestimmt, die Maßnahmen künftig mit 50% zu bezuschussen.

Die Unterhaltungsmaßnahmen sind vor Baubeginn anzumelden und zu genehmigen lassen.
 

Flüchtlingsunterkunft im Industriegebiet Ost II

Zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge ist der Landkreis Bamberg gefordert, geeignete Unterkünfte anzubieten bzw. zu schaffen und ist an alle Gemeinden herangetreten, Möglichkeiten zu finden, so Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk. Der Markt Burgebrach leistet als eine von mehreren Gemeinden im Landkreis seinen Anteil, in dem er ein Grundstück im Industriegebiet Ost II zur Verfügung stellt, auf dem eine Unterkunft mit vorübergehender Wohnnutzung für max. 50 schutzsuchende Flüchtlinge errichtet werden soll. Damit kann sichergestellt werden, dass die Sporthallen uneingeschränkt weiterhin genutzt werden können.
 

Vereinszuschüsse 2022

Für das Jahr 2022 gewährt der Markt Burgebrach an die kulturellen und sporttreibenden Vereine gemäß seiner Zuschussrichtlinien Zuschüsse in Höhe von knapp 50.000 €. Besonders werden dabei die Jugendlichen in den Vereinen gefördert.