Gestaltungsfibel mit Richtlinien für den Ortskern in Burgebrach

Eine Gestaltungsfibel für das Sanierungsgebiet Ortskern Burgebrach hat der Marktgemeinderat Burgebrach beschlossen. Private Eigentümer von dort gelegenen Anwesen werden durch Programme der Städtebauförderung bei Sanierungsmaßnahmen oder Umnutzungen unterstützt.

Mit der Gestaltungsfibel haben sich die beteiligten Verantwortlichen im Vorfeld intensiv auseinandergesetzt und diese mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt, so Erster Bürgermeister Johannes Maciejonczyk. Die Richtlinien sind nicht verpflichtend. Werden sie jedoch eingehalten, können Fördermittel der Regierung und des Marktes Burgebrach gewährt werden. Der Antrag ist beim Markt Burgebrach zu stellen. Bereits im Vorfeld gibt es einige Interessenten für Sanierungsmaßnahmen. Der beauftragte beratende Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Heckelsmüller des Büros msh Stadtplanung GbR aus Altdorf bei Nürnberg zeigte dem Marktgemeinderat mit eindrucksvollen Bildern wertvolle historische vorhandene Substanzen. Ziel sollte es sein, die Identität und den ursprünglichen Charakter zu erhalten. Architektur bedeutet Heimat – sie sollte bei Neunutzung und Wiederbelebung der Anwesen im Ortskern beständig sein. Mit dem Programm werden Anreize geschaffen, ortstypische und qualitativ hochwertige Baumaterialien zu verwenden. Förderungen sind bereits bei Kleinstmaßnahmen wie beispielsweise Auswechslung der Haustür möglich. Die möglich höheren Kosten können gefördert werden. Vor jeder Maßnahme muss eine städtebauliche Beratung vereinbart werden, die dem Bauherrn nichts kostet.

Nach Fertigstellung der Gestaltungsfibel wird jeder Haushalt, der im Sanierungsgebiet liegt, ein Exemplar erhalten, so Bgm. Maciejonczyk. Der Markt Burgebrach verfügt über ein Budget von der Regierung von Oberfranken und kann bei Einhaltung der Richtlinien frei über die Fördermittel verfügen. Das Verfahren zur Gewährung von Geldern hat sich damit von Grund auf vereinfacht. Zu der Gestaltungsfibel hat der Marktgemeinderat noch die Werbeanlagensatzung für das Sanierungsgebiet beschlossen, deren Vorgaben verpflichtend eingehalten werden müssen.

 

Ausweisung von Bauland im Markt Burgebrach

Aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnbauland – vorwiegend von einheimischen jungen Familien – wurden mit Aufstellungs- und Billigungsbeschlüssen zahlreiche Bauleitpläne auf den Weg gebracht: Den Bebauungsplanentwurf „Dietendorf-Nord“ stellte Dipl.-Ing. Jörg Meier vom beauftragten Ing. Büro Höhnen & Partner Ingenieuraktiengesellschaft, Bamberg, vor. Mit Anbindung an die Flurstraße in Dietendorf – teilweise auch über die Ortsdurchfahrt Dietendorf – werden 17 Wohnbaurechte auf landwirtschaftlichen Flächen geschaffen. Im Vorfeld hat eine artenschutzrechtliche Prüfung ergeben, dass Ausgleichsflächen erforderlich werden, die nördlich des Baugebiets vorgesehen sind. Das abfließende Oberflächenwasser der nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Fläche soll bei Starkregen im Norden und Westen über eine in Privateigentum eingearbeitete Mulde abgeleitet werden.

Im Südosten von Dippach werden in Abstimmung mit den ortsansässigen Interessenten sechs Wohnbaurechte im Bebauungsplan „Steinrödel, Dippach“ ausgewiesen, die über die vorhandene Zufahrt und einem Wendehammer erschlossen werden. Im Südosten von Mönchsambach, angrenzend an die vorhandene Bebauung entstehen im Bebauungsplan „Bodenäcker, Mönchsambach“ fünf Wohnbaurechte, deren Größe und Anordnung ebenfalls mit den bauwilligen Interessenten geplant wurden. Die Planungsaufträge für die beiden Bebauungspläne wurden an die Fa. Valentin Maier Bauingenieure AG, Höchstadt a. d. Aisch, vergeben.

Um die Entstehung weitere Baulücken zu vermeiden, hat der Markt Burgebrach im Vorfeld die Flächen gekauft. Die Erwerber verpflichten sich, innerhalb von fünf Jahren ein Wohnhaus zu errichten.

Zur Verwirklichung eines Einzelbauvorhabens hat der Marktgemeinderat eine Einbeziehungssatzung „Oberköst-Schelmsberg, FlNr. 369“ auf den Weg gebracht. Mit der Planung ist das Büro BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg, beauftragt.

 

Neue Wohnanlage in der Steigerwaldstraße

Die Planung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 28 Wohneinheiten in der Steigerwaldstraße 9 stellten Matthias Bornhofen, Architekt, und Maximilien Göbhardt, Projektentwickler der Fa. GP Grund Projekt Verwaltung GmbH, Bamberg, im Marktgemeinderat vor. Aufgrund der Markanz hat Bürgermeister Johannes Maciejonczyk das komplette Gremium in die Beschlussfassung eingebunden, obwohl für Baumaßnahmen grundsätzlich der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss entscheidet.

Das ca. 1500 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Historischen Ortskerns Burgebrach unmittelbar neben dem Einkaufsmarkt an der Steigerwaldstraße. Das vorgesehene Gebäude teilt sich in zwei Baukörper und soll in der Mitte erschlossen werden. In drei Vollgeschossen sind jeweils acht Wohnungen geplant, in das obere zurückgesetzte Staffelgeschoss vier Wohneinheiten. Die einzelnen Wohnungen haben eine Nord-Süd Ausrichtung. Der ruhigere Teil im Süden ist über Laubengänge erschlossen. Die Einzelappartements mit ca. 35 m² werden vorwiegend von Mitarbeitern ortsansässiger Firmen benötigt. Für jede Wohnung kann ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden. Nach eingehender Diskussion hat der Marktgemeinderat dem Bauvorhaben mehrheitlich zugestimmt, nachdem auch im Vorfeld von den Nachbarn Zustimmung signalisiert wurde.

 

Elke Pieger