Bundestagswahl 2021

Reduzierung der Wahllokale

Bei der kommenden Bundestagswahl am 26.09.2021 können die kleinen Wahllokale nicht mehr aufrechterhalten werden. Bereits bei der Kommunalwahl, die erfahrungsgemäß eine größere Wahlbeteiligung als die Bundestagswahl hat, erreichte ein Außenstimmbezirk der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald die erforderliche Anzahl von 50 Urnenwählern nicht. Die Stimmzettel mussten zur Wahrung des Wahlgeheimnisses in der Wahlnacht in einem anderen Wahlbezirk ausgezählt werden. 

Das Landratsamt Bamberg hat darauf hingewiesen, dass bei der Bundestagswahl zum einen eine geringere Beteiligung und zum anderen aufgrund der Pandemie mehr Briefwähler zu erwarten sind. Eine Korrektur der Wahlbezirke in der Wahlnacht gilt als besonders schwierig, weil alle nachfolgenden Organisationen wie Landratsamt, Kreiswahlleiter usw. betroffen wären. Auch der Kreiswahlleiter des Bundeswahlkreises Bamberg hält es für zwingend notwendig, die Wahlbezirkseinteilung von vornherein so festzulegen, damit etwaige kurzfristige Zusammenlegungen nach der Bundeswahlordnung vermieden werden. 

Auch in der Wahlanweisung für die Bundestagswahl 2021 (WA_3) des Staatsministeriums wird diese Sichtweise gestärkt: "Die Zahl der zu erwartenden Wähler je Wahlbezirk sollte unter Berücksichtigung der zu erwartenden Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl und des Briefwähleranteils im jeweiligen Wahlbezirk nicht unter 50 liegen. In einem Wahlbezirk sollten daher mindestens 70 Urnenwähler erwartet werden", so auch das Zitat des Kreiswahlleiters.

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald diskutierte in seiner letzten Sitzung ausgiebig über dieses Thema und einigte sich auf die dringend empfohlene Umorganisation. Bei der Bundestagswahl werden nun die Urnenwähler der Gemeindeteile Schönbrunn, Oberneuses und Niederndorf wie bisher dem Stimmbezirk I im Rathaus zugeteilt, alle anderen Außenorte der Gemeinde werden zum Stimmbezirk II zusammengefasst und wählen dann in der Grundschule Schönbrunn. Weiter werden zwei Briefwahlbezirke eingerichtet.

Übrigens sind alle Gemeinden aufgefordert, ihre Kleinststimmbezirke zu reduzieren.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und empfehlen, auch weiterhin zu wählen, ob im Wahllokal oder per Briefwahl.

Vielen Dank.

 

Ihr
Dirk Friesen
1. Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald