Rücksicht im Straßenverkehr

Immer wieder erreichen uns in der Gemeindeverwaltung Beschwerden, dass in unseren Orten die Verkehrszeichen und –regeln nicht beachtet werden. 

Diese Beschwerden betreffen den fließenden Verkehr ebenso wie das Parken. Leider muss man feststellen, dass in solchen Fällen vielfach der erforderliche Respekt und die gebotene Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer verloren gegangen ist. Nicht selten ergeben sich aus dem kurz stehen gelassenen PKW tatsächliche und ernste Gefahrensituationen. 
Einem Kind ist durch ein falschparkendes Fahrzeug die Sicht verdeckt oder ein Ausweichen vom Gehweg auf die Straße ist erforderlich. Dies ist ebenso gefährlich wie ein zu schnell fahrendes Auto.

Es ist nachvollziehbar, dass die Nachfrage nach noch mehr Verkehrsregelungen und Geschwindigkeits-begrenzungen steigt. Aber was hilft eine noch so strengere Beschilderung, wenn sie nicht beachtet wird?

Parkplätze die für die Gewerbetreibenden vorgesehen sind, sollten auch nicht von anderen zugeparkt werden. Man sollte nur in eine Fahrtrichtung parken. Man sollte sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Man sollte einfach rücksichtsvoll und vorausschauend fahren oder parken.
Denn eines ist klar: Kommt es zu einem Unfall, im schlimmsten Fall sogar zu einem Personenschaden, dann hätte sich sicherlich jeder, der es vorher so eilig hatte, gerne die eine Minute mehr Zeit genommen, um so ein Unglück zu vermeiden.

Deshalb sollte sich jeder an die eigene Nase fassen und in Zukunft wieder mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr zeigen.

Dirk Friesen


1. Bürgermeister
Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald