Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald beschließt neue Stellplatzsatzung

Mehr Verkehrssicherheit durch Überwachung - Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat nach eingehender Beratung mehrheitlich beschlossen, eine örtliche Verkehrsüberwachung einzuführen. 

Dazu möchte die Gemeinde in Kooperation mit dem Markt Burgebrach über die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz beitreten.

Aktuelle Brennpunkte sind zugeparkte Gehwege, die vor allem für Rollatoren und Kinderwägen kaum passierbar sind. Außerdem gibt es Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Siedlungsstraße und in den weiteren Gemeindeteilen, die teilweise noch keine Gehwege haben und dadurch besondere Gefahren darstellen, so Erster Bürgermeister Dirk Friesen. Die Gemeinde kann je nach Bedarf punktuell Aufträge zur Verkehrsüberwachung erteilen. Ziel ist es, die Sicherheit der Fußgänger und Kinder deutlich zu verbessern.

Der Zweckverband betreut bereits 160 Kommunen und kontrolliert sowohl den fließenden Verkehr durch Geschwindigkeitsmessungen als auch den ruhenden Verkehr mittels Parküberwachung. Dabei verfolgt er keine Gewinnerzielungsabsicht, und die Einnahmen aus Bußgeldern fließen vollständig an die Gemeinde. Das Personal wird aus der Region ausgebildet und eingesetzt.

 

Stellplatzsatzung 

Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung ab Oktober 2025 wird die Bereitstellung von Stellplätzen künftig durch eine eigene Stellplatzsatzung der Gemeinde geregelt. In den Geltungsbereichen von Bebauungsplänen gelten die dort festgelegten Stellplatzzahlen. Der Gemeinderat Schönbrunn hat eine neue Stellplatzsatzung erlassen, die für alle anderen Bereiche im Gemeindegebiet gilt. U.a. wird für Wohnungen bis 50 m² künftig je ein Stellplatz erforderlich, bei größeren Wohnungen mit mehr als 50 m² sind jeweils zwei Stellplätze notwendig. Die weiteren Stellplatzvorgaben orientieren sich an der neuen Garagen- und Stellplatzverordnung.

 

Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrhaus

Zur Unterstützung des Betriebs der Kläranlage Zettmannsdorf/Oberneuses baut die Gemeinde auf dem Dach des Feuerwehrhauses in Oberneuses eine Photovoltaikanlage mit etwa 54 Modulen. Die Stromkosten sind ein bedeutender Kostenfaktor. Bei der aktuellen Gebührenkalkulation ist ein leichtes Defizit erkennbar. Ziel ist es, durch die Nutzung des selbst erzeugten Stroms langfristig stabile Kosten für den Betrieb der Kläranlage und damit für die Benutzungsgebühren zu sichern. Die Investitionskosten von rund 30.000 € werden sich voraussichtlich in ca. zehn Jahren amortisieren.

 

Kommunalwahl 2026

Für die kommende Kommunalwahl im Jahr 2026 hat der Gemeinderat Elke Pieger als Wahlleiterin und Anna Birkner als ihre Stellvertreterin bestimmt.

 

 

Schlüsselübergabe