Standortanalysen für Freiflächen-Photovoltaik

Wildwuchs von Freiflächen-Photovoltaikanlagen verhindern und klare Vorgaben erreichen.

Bildunterschrift: Ausschnitt aus der Karte TK7 mit einer Differenzierung der geeigneten Flächen

 

Frau Schnee, Landschaftsplanung (FH) vom Büro TB Markert aus Nürnberg stellte den Entwurf des Gutachtens zur Ermittlung von Eignungsflächen für Solarenergienutzung dem Gemeinderat vor. Die Wahl tatsächlich geeigneter Flächen für die Errichtung von großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen stellt ein wesentliches Mittel zur Vermeidung negativer Umweltauswirkungen dar und verbessert die Akzeptanz in der Bevölkerung. Nach dem Landesentwicklungsprogramms 2013 (LEP) sollen Photovoltaik-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden. Nach dem Regionalplan Oberfranken-West (Planregion 4) werden zu Erneuerbaren Energien Aussagen getroffen, wie z.B. dass auf die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen in allen Teilräumen der Region hingewirkt werden soll. Umweltschutz und langfristige Sicherung der Energieversorgung werden sich auf Dauer nur durch Nutzung von umweltverträglichen Energiequellen wie z.B. Wasserkraft, Sonnen- und Umweltenergie lösen lassen, die erneuerbar oder nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung hat in Bayern im Jahr 2020 über 53 Prozent erreicht. Die Staatsregierung will bis 2025 den Anteil an der Bruttostromerzeugung auf rund 70 Prozent steigen.

Zurzeit werden etwa 36 Prozent des jährlichen Energiebedarfs der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald durch erneuerbare Energiequellen, hier PV-Anlagen auf Dächern erzeugt.

PV-Freiflächenanlagen können eine Fläche von mehreren Hektar einnehmen und eine Leistung von mehreren Megawatt erreichen. Der Flächenbedarf pro Megawatt installierter Leistung betrug im Jahr 2002 durchschnittlich etwa 4 ha, heute dagegen werden für die gleiche Leistung nur mehr rund 1,4 ha benötigt.

Die Leistung der einzelnen Module hat in den vergangenen Jahren also deutlich zugenommen, eine weitere Leistungssteigerung ist möglich.

Um potentielle Eignungsflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen bestimmen zu können, wurde zunächst das Geländerelief betrachtet. Besonders prägend für die Gemeinde ist der Talbereich entlang der Rauhen Ebrach, sowie die bewegte Landschaft im restlichen Gemeindegebiet. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Flächenbeurteilung sind die vorhandenen Schutzgebiete und Schutzobjekte im Gemeindegebiet, die der Errichtung oder Ausweisung entgegenstehen. Die Flächenfindung muss auch die technisch erforderlichen Abstandsflächen zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen berücksichtigen. Da technische Einrichtungen im Näherungsbereich einer Wohnbebauung meist von der Bevölkerung kritisch gesehen werden, wurde bei der Flächenabgrenzung ein pauschaler Abstand von 200 m angenommen. Mit dieser pauschalen Regelung kann in den meisten Fällen eine optische Beeinträchtigung der Wohnnutzung vermieden werden, zumal die Anlagenstandorte durch Gehölzpflanzungen in die Landschaft eingebunden werden sollten.

Zusammenfassend gesagt, erfolgte die Flächenauswahl innerhalb des Gemeindegebietes anhand der nachvollziehbaren Kriterien und in einem mehrstufigen Prozess.

Für den Bau von Photovoltaikanlagen werden meist landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch genommen. Die landschaftliche Nutzfläche in Schönbrunn i. Steigerwald beträgt insgesamt 1.053 ha (Stand 2016). Insgesamt wurden nach dem oben beschrieben Verfahren 219 ha (20 % der landwirtschaftlichen Nutzflächen) als geeignete Flächen für Freiflächenphotovoltaik festgestellt.

Der Gemeinderat hat sich einstimmig auch für die Nutzung kommunaler Dachflächen ausgesprochen und dieses Gutachten mehrheitlich beschlossen. Dies soll nun veröffentlicht werden.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Richtlinien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald auszufertigen und bekannt zu machen.

 

Bürgschaftserhöhung für den SV Frankonia Schönbrunn e.V.

Der SV Frankonia Schönbrunn e.V. kann nun endlich mit dem Bau des Funktionsgebäudes auf dem Sportgelände in Schönbrunn i. Steigerwald fortfahren. Die Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald übernahm bereits im Jahr 2019 die Ausfallbürgschaft in Höhe von 85.000,00 € zur Absicherung eines Darlehens. Nachdem die Baumaterialkosten regelrecht explodiert sind, stiegen natürlich auch die Gesamtkosten für dieses Gebäude, so dass der Sportverein um eine Erhöhung von 110.000,00 € der Bürgschaft gebeten hat. Nach einer ausführlichen Ortsbesichtigung mit Erläuterungen durch die Vorstandschaft stimmten die Gemeinderäte der Erhöhung zu. Und natürlich steht die Ausfallbürgschaft unter der Voraussetzung einer Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Bamberg.

 

Zuweisung der Position des „Federführenden Kommandanten“ und Feuerwehrkonzept

Der Gemeinderat weist die Position des „Federführenden Kommandanten“ nach Art. 16 Abs. 2 Bayerisches Feuerwehrgesetz dem 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Schönbrunn i. Steigerwald, Herrn Tobias Hachinger zu. Weiter nimmt der Gemeinderat Kenntnis von der Fortschreibung des Feuerwehrkonzeptes der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald (Stand: 04.09.2022) und stimmt diesem zu.

 

Mobilfunkversorgung in den Gemeindeteilen Grub und Fröschhof

Zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet stimmt der Gemeinderat dem Abschluss eines Kooperations-/Mietvertrages mit dem Mobilfunkbetreiber Vodafone GmbH, Düsseldorf, vertreten durch Vantage Towers GmbH, Düsseldorf zu.