Einbeziehungssatzung "Oberneuses, Nordwest", Gemarkung Schönbrunn, Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, Landkreis Bamberg

Bekanntmachung über die Planaufstellung sowie über die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat am 27.07.2023 für das Gebiet "Oberneuses, Fl. Nrn. 1236, 1236/1, 1561 und 1562 (Teilflächen)" in Oberneuses, Gemarkung Schönbrunn, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Die Planung mit der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Oberneuses, Nordwest'" wurde vom Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald am 27.07.2023 in der Fassung vom 27.07.2023 gebilligt.

Durch die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Oberneuses einbezogen.

Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist betroffenen Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB gilt, dass von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4), dem Umweltbericht (§ 2a), von der Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4) und der Regelung über die Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen (§ 4c) abgesehen wird.

Es sollen Flächen am Nordwestrand von Oberneuses und zugleich am Nordwestrand der gemischten Bauflächen einbezogen werden.

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummern 1236, 1236/1, 1561 und 1562 der Gemarkung Schönbrunn.

Als Ausgleichsfläche für den Eingriff wird eine Teilfläche der Fl.Nr. 1562, Gmkg. Schönbrunn, Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald festgesetzt Die Ausgleichsfläche befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches an der nordwestlichen Grenze der Einbeziehungssatzung „Oberneuses, Nordwest". Entwicklungsziel ist eine hochstämmige Streuobstreihe auf extensiv genutzter Grünfläche.

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, in Bamberg beauftragt. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird durch das Büro Team 4 in Nürnberg erstellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden richtet sich nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Demnach kann von einer frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel durchgeführt.

Die Planunterlagen zur Einbeziehungssatzung „Oberneuses, Nordwest" liegen in der Fassung vom 27.07.2023 in der Zeit

vom 18. August 2023 bis einschließlich 02. Oktober 2023

im Interims-Rathaus des Marktes Burgebrach, Zimmer 12, 1. OG, Lagerhausstraße 8, 96138 Burgebrach und im Rathaus der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald., Zettmannsdorfer Str. 18, 96185 Schönbrunn i. Steigerwald, jeweils während der Dienststunden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Außerdem sind Plan und Begründung auf der Homepage der Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald, unter https://www.vg-burgebrach.de/gemeinde-schoenbrunn-i-steigerwald/leben-in-schoenbrunn/bauen-wohnen/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Schönbrunn i. Steigerwald, 10.08.2023

 

Dirk Friesen
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald