
Wichtige Information
für Haus- und Grundbesitzer
Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Die untenstehende Bröschüre gibt Ihnen sachdienliche Hinweise für die Erstellung Ihres Härtefallantrages. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge. Diese hilft Ihnen gerne weiter.

Aktuelle Informationen des Zweckverbandes Wasserversorgung Auracher Gruppe
Ausbau von Dachgeschossen
Frostschutz der Wasserversorgungsleitungen
Verwaltungsgemeinschaft
Hauptstraße 3, 96138 Burgebrach
Telefon: 09546/9416-0 - Fax: 09546/9416-10
verwaltung@vg-burgebrach.de
Montag | 08:00–12:00, 13:00–16:30 Uhr |
Dienstag | 08:00–12:00, 13:00–16:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00–12:00 |
Donnerstag | 08:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr |
Freitag | 08:00–13:00 |
Samstag und Sonntag | geschlossen |
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