BEBAUUNGSPLAN "KRUMBACH-NORD", KRUMBACH MARKT BURGEBRACH, LKRS. BAMBERG

Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan in Krumbach, Markt Burgebrach, gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Marktgemeinderat Burgebrach hat in seiner Sitzung vom 12.03.2024 zu den Vorbringen nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Krumbach-Nord" beschlossen.

Aufgrund dieses Verfahrensschrittes haben sich folgende Planänderungen ergeben:

Ø Reduzierung des Geltungsbereiches im Westen des Plangebietes; Zurücknahme der Baugrenzen und Anpassung der Höhen der max. Erdgeschossfußbodenoberkanten; Überarbeitung von Plan und Begründung hierzu

Ø Ergänzung der Begründung hinsichtlich der gewerbelärmtechnischen Untersuchungen zum Plangebiet "Gewerbegebiet Krumbach" (Kap. 8); Ergänzung der Verbindlichen Festsetzungen (A 15.3.1) und der Begründung hinsichtlich der Empfehlung passiver Lärmschutzvorkehrungen

Ø Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls und Anpassung der Verfahrensabwicklung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 215a Abs. 3 Satz 1 BauGB; Anpassung von grünordnerischen Festsetzungen hierzu und Ergänzung der Begründung bzgl. der Aussagen zu Umweltbelangen (Kap. 6.4)

Ø Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Gewährleistungen zu Kleinkläranlagen

Ø Anpassung der Verbindlichen Festsetzungen (C 11) und der Begründung (Kap. 7.2) bzgl. der Behandlung des Niederschlagswassers (Zisternen oder Regenwassermanagement)

Ø Ergänzung der Begründung hinsichtlich der empfohlenen Abstimmungen im Falle der Errichtung geothermischer Anlagen (Kap. 7.2)

Ø Ergänzung der Begründung (Kap. 7.2) hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer auf dem nördlich angrenzenden Grundstück

Ø Nachrichtliche Übernahme von Erdkabeln inkl. Leitungsrechten in die Planunterlagen; Ergänzung der Verbindlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu

Ø Änderung der Verbindlichen Festsetzungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Garagen und der Vermeidung von Kunststoffzäunen; Anpassung der Begründung jeweils hierzu

Zudem hat der Marktgemeinderat Burgebrach in seiner Sitzung vom 12.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes "Krumbach-Nord" mit den vorstehenden Änderungen gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut durchzuführen.

Da der Entwurf nach dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB geändert wurde, wird nach § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Der so bezeichnete Planentwurf mit Begründung liegt dementsprechend in der Fassung vom 12.03.2024 in der Zeit

vom 5. April 2024 bis einschließlich 6. Mai 2024

im Rathaus Interims-Rathaus des Marktes Burgebrach, Lagerhausstr. 8, 96138 Burgebrach, Zimmer Nr. 12 gemäß § 3 Abs, 2 BauGB öffentlich aus.

Außerdem sind Planentwurf und Begründung auf der Homepage des Marktes Burgebrach unter https://www.vg-burgebrach.de/markt-burgebrach/leben-bauen-in-burgebrach/bauen-wohnen/bauleitplanung ab Beginn des Auslegezeitraumes einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, jedoch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

 Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Burgebrach, 4. April 2024

 

Johannes Maciejonczyk

Erster Bürgermeister

Markt Burgebrach