Öffentlicher Raum; Meldung eines Schadens

Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum bemerkt haben, können Sie diesen der Gemeindeverwaltung melden.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde/Stadt kontrollieren regelmäßig Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtungen, Ampeln, Grünanlagen, Spielplätze und weitere öffentliche Einrichtungen. Wenn Sie einen Schaden oder Mangel im öffentlichen Raum feststellen, dann können Sie diesen melden.

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die Örtlichkeit (z. B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung des Straßenabschnittes) beschreiben, desto besser helfen Sie den Zuständigen beim Beheben des Schadens.

Stand: 13.11.2018

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)