Kommunale Bäder; Verkehrssicherungspflicht
Die Betreiber von Bädern müssen dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Stand: 13.11.2018
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