Kommunale Bäder; Verkehrssicherungspflicht

Die Betreiber von Bädern müssen dafür sorgen, dass Vorsichtsmaßnahmen und Sicherungen zum Schutz Dritter geschaffen werden.

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 13.11.2018

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