Grünordnungsplan; Information zur Aufstellung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Wesentliche Ziele der Grünordnungsplanung sind:

  • die weitgehende Erhaltung von Grünbeständen
  • der Schutz von gesetzlich geschützten Biotopen sowie weiterer hochwertiger Flächen
  • die Minimierung der Negativwirkungen einer geplanten Bebauung
  • die Planung und Schaffung öffentlicher, naturnaher und gestalteter Grünflächen zur Erholungsnutzung
  • die Begrünung der Straßenräume
  • die Schaffung eines attraktiven Fuß- und Radwegenetzes
  • die Formulierung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eines Plangebietes.

Zuständig für die Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die Gemeinde. Die Grünordnungsplanung kann in den Bebauungsplan integriert sein oder als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Dieser ist für die einzelnen Bürger und Bürgerinnen verbindlich.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)