Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)