Fischereiabgabe; Entrichtung
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.
Wer in Bayern den Fischfang ausüben will und dafür einen bayerischen Fischereischein benötigt, muss die Fischereiabgabe bezahlen; sie kann wahlweise entweder für einen Zeitraum von fünf Jahren oder einmal für die gesamte Gültigkeitsdauer gezahlt werden. Die Fischereiabgabe ist die Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins.
Die Fischereiabgabe wird ausschließlich zur Förderung der Fischerei verwendet. Die Mittel werden im Rahmen gesetzlicher Vorschriften überwiegend durch den Landesfischereiverband Bayern e.V. vergeben.
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Stand: 08.03.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)